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Zitierungen von Anlage 1 Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 VBundTuBundReg § 6 EUZBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VBundTuBundReg § 6 EUZBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
I. VBundTuBundReg § 6 EUZBBG Unterrichtung des Deutschen Bundestages
... der Regel schriftlich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union (siehe Anlage 1 , Liste Vorhaben). Dazu gehört auch die Unterrichtung über die Gemeinsame ...
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