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Änderung Artikel 3 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 24.12.2009
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Artikel 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 24.12.2009 geltenden Fassung | Artikel 3 n.F. (neue Fassung) in der am 24.12.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943 |
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(Textabschnitt unverändert) Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. |
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