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Artikel 3 - Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (FreiwFortbuGebOStÄndV k.a.Abk.)
V. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 709; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Geltung ab 24.05.2003
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Geltung ab 24.05.2003
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung V. v. 18. Dezember 2009 BGBl. I S. 3943 m.W.v. 24. Dezember 2009
Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.12.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung vom 18.12.2009 BGBl. I S. 3943 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FreiwFortbuGebOStÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FreiwFortbuGebOStÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Fahranfängerfortbildung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3943
Artikel 1 FahrAnfÄndV
... Artikel 3 der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe und ...
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