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Artikel 5 - Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)
G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2199
Geltung ab 01.07.2002, abweichend siehe Artikel 8; FNA: 4101-1/1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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Geltung ab 01.07.2002, abweichend siehe Artikel 8; FNA: 4101-1/1 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3617) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- In Abschnitt 2 werden in den Gebührennummern 224.3 und 224.4 jeweils die Wörter einer Verbleibserklärung oder" gestrichen.
Zitierungen von Artikel 5 AltfahrzeugG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AltfahrzeugG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltfahrzeugG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 AltfahrzeugG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... in den Artikeln 3 bis 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils ...
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