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§ 7 - Berufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Geltung ab 27.10.2006; FNA: 53-4-19 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 27.10.2006; FNA: 53-4-19 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes
(1) Der Bescheid über die Bewilligung der dienstzeitbegleitenden Förderung kann widerrufen werden, wenn
- 1.
- nicht regelmäßig an der Maßnahme teilgenommen wird,
- 2.
- aufgrund der Leistungen oder des Verhaltens der Förderungsberechtigten nicht zu erwarten ist, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen, oder
- 3.
- freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistende, die an einer externen Maßnahme teilnehmen, in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit mit einem Förderungsanspruch nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes berufen worden sind.
(2) 1Der Bewilligungsbescheid ergeht unter der auflösenden Bedingung, dass die oder der Förderungsberechtigte innerhalb des Bewilligungszeitraums
- 1.
- aus der Bundeswehr ausscheidet,
- 2.
- als Soldatin auf Zeit zur Berufssoldatin oder als Soldat auf Zeit zum Berufssoldaten ernannt wird,
- 3.
- als Berufssoldatin oder Berufssoldat mit verwendungsbezogener Altersgrenze die Zusage der Anschlussverwendung erhält oder
- 4.
- an der Maßnahme nicht teilnimmt und deshalb der erfolgreiche Abschluss gefährdet erscheint.
(3) § 28 Absatz 1 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts G. v. 20. August 2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von § 7 BFöV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 17 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932 |
aktuell vorher | 24.12.2024 | Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts vom 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423 |
aktuell vorher | 09.08.2019 | Artikel 20 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1147 |
aktuell vorher | 27.08.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung vom 13.08.2015 BGBl. I S. 1426 |
aktuell | vor 27.08.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 BFöV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BFöV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFöV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025)
... erstattet: Dauer der Förderung nach § 7 Absatz 5 des Soldaten- versorgungsgesetzes in Monaten Höchstbetrag in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... „Karrierecenter der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst -" ersetzt. 7. § 7 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Bewilligungsbescheid ergeht unter der ... gezahlt." 21. In § 31 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „ § 7 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 7 Absatz 4 Satz 1" und wird das Wort ... 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 7 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „ § 7 Absatz 4 Satz 1" und wird das Wort „Berufsförderungsdienstes" durch die Wörter ... aufzuheben." 23. In § 35 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 Absatz 4" durch die Angabe „§ 7 Absatz 3" und werden die Wörter ... § 35 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7 Absatz 4" durch die Angabe „ § 7 Absatz 3" und werden die Wörter „Karrierecenter der Bundeswehr" durch die ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung (vom 24.12.2024)
... Bildung nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". c) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 ... c) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". d) ... 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 12" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 13" ersetzt. 4. In § 2 Absatz 4 Satz 1 und 4 werden jeweils die ... Wörter „§ 8 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ersetzt. 8. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 6 des Soldatenversorgungsgesetzes". b) ... 4 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1a" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 2" ersetzt. 16. § 20 wird wie folgt geändert: a) In ...
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 4 SoldEntsRÄndG Änderung der Berufsförderungsverordnung
... von acht Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses," ersetzt. 6. In § 7 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „werden" die Wörter „im Falle des Satzes 1 Nummer 1 und ... 10. In § 34 in der Überschrift und in Absatz 1 wird jeweils die Angabe „ § 7 Abs. 3" durch die Angabe „§ 7 Absatz 2" ersetzt. 11. In § 35 ... und in Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§ 7 Abs. 3" durch die Angabe „ § 7 Absatz 2" ersetzt. 11. In § 35 in der Überschrift und in Absatz 2 wird ... 11. In § 35 in der Überschrift und in Absatz 2 wird jeweils die Angabe „ § 7 Abs. 4" durch die Angabe „§ 7 Absatz 3" ersetzt. 12. In § 36a ... und in Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 7 Abs. 4" durch die Angabe „ § 7 Absatz 3" ersetzt. 12. In § 36a in der Überschrift wird die Angabe ... 3" ersetzt. 12. In § 36a in der Überschrift wird die Angabe „ § 7 Absatz 8" durch die Angabe „§ 7 Absatz 5" ... 36a in der Überschrift wird die Angabe „§ 7 Absatz 8" durch die Angabe „ § 7 Absatz 5" ...
Artikel 5 SoldEntsRÄndG Weitere Änderung der Berufsförderungsverordnung
... § 31 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 5" durch die Angabe „ § 7 " ersetzt. 5. In § 34 in der Überschrift und in Absatz 1, in § 35 in ... und in Absatz 2 sowie in § 36a in der Überschrift wird jeweils die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 9" ...
Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
Artikel 1 BföVÄndV Änderung der Berufsförderungsverordnung
... Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle erstattungsfähig." 9. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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