§ 38 Übergangsregelungen
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§ 6 Absatz 1 Satz 2 ist erstmalig anzuwenden bei Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2019 beginnen.
Frühere Fassungen von § 38 BFöV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 20 BwEinsatzBerStG Änderung der Berufsförderungsverordnung ... nach § 7 Absatz 8 des Soldatenversorgungsgesetzes". f) Die Angaben zu den §§ 38 und 39 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§ 38 ... Angaben zu den §§ 38 und 39 werden durch folgende Angabe ersetzt: „ § 38 Übergangsregelungen". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und ... Karrierecenter der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst -" ersetzt. 26. Die §§ 38 und 39 werden durch folgenden § 38 ersetzt: „§ 38 ... -" ersetzt. 26. Die §§ 38 und 39 werden durch folgenden § 38 ersetzt: „§ 38 Übergangsregelungen (1) Für ... 26. Die §§ 38 und 39 werden durch folgenden § 38 ersetzt: „ § 38 Übergangsregelungen (1) Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung
V. v. 13.08.2015 BGBl. I S. 1426
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