Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen
Region | Betrag in Euro |
Baden-Württemberg | 3.111.994,58 |
Bayern | 8.335.134,13 |
Brandenburg und Berlin | 1.369.225,35 |
Hessen | 2.119.350,30 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2.795.392,04 |
Niedersachsen und Bremen | 12.549.340,08 |
Nordrhein-Westfalen | 8.011.426,04 |
Rheinland-Pfalz | 2.542.363,14 |
Saarland | 6.074,48 |
Sachsen | 1.995.056,61 |
Sachsen-Anhalt | 5.473.703,21 |
Schleswig-Holstein und Hamburg | 1.618.033,54 |
Thüringen | 1.334.091,87 |
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411
Artikel 1 2. ZuckPräm2007VÄndV ... werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: Anlage 3 ... auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten ... 3 aufgeteilt." 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7586/a157757.htm