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Änderung § 1 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 16.12.2008
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§ 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2008 geltenden Fassung | § 1 n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen | |
(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt. (2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) (3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt. |
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