Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz am 23.12.2007

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Dezember 2007 durch Artikel 1 des 1. ZuckPrämVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ZuckPräm2007V.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.12.2007 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage aufgeteilt.

(Text neue Fassung)

(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt.

(2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2
aufgeteilt.

vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage (zu § 1) Aufteilung des ersten Erhöhungsbetrags auf die Regionen




Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Aufteilung des ersten Erhöhungsbetrags auf die Regionen



Region | Betrag in Euro

Baden-Württemberg | 38.657.198,97

Bayern | 112.573.768,21

Brandenburg und Berlin | 20.287.005,43

Hessen | 18.863.381,60

Mecklenburg-Vorpommern | 25.342.157,51

Niedersachsen und Bremen | 99.304.651,52

Nordrhein-Westfalen | 56.151.159,56

Rheinland-Pfalz | 20.993.350,01

Saarland | 1.063.489,34

Sachsen | 23.768.020,57

Sachsen-Anhalt | 29.991.304,35

Schleswig-Holstein und Hamburg | 31.973.165,14

Thüringen | 15.211.627,79



vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage 2 (neu)




Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten Erhöhungsbetrags auf die Regionen


vorherige Änderung

 



Region | Betrag in Euro

Baden-Württemberg | 2.278.775

Bayern | 8.116.176

Brandenburg und Berlin | 1.172.847

Hessen | 2.048.692

Mecklenburg-Vorpommern | 2.647.135

Niedersachsen und Bremen | 11.982.825

Nordrhein-Westfalen | 7.679.070

Rheinland-Pfalz | 2.331.225

Saarland | 134

Sachsen | 1.754.514

Sachsen-Anhalt | 5.349.271

Schleswig-Holstein und Hamburg | 1.387.124

Thüringen | 1.199.893'.