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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz am 15.10.2009
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Oktober 2009 durch Artikel 1 des 3. ZuckPrämVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ZuckPräm2007V.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.10.2009 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 15.10.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen § 2 Ausgleichsbetrag je Tonne Zucker § 3 Faktoren für die zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge § 4 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Aufteilung des ersten Erhöhungsbetrags auf die Regionen Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten Erhöhungsbetrags auf die Regionen Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen |
§ 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen | |
(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt. (2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt. (3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt. | |
(4) Der vierte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 4 aufgeteilt. (5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt. | |
Anlage 4 (neu) | Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen |
Region | Betrag in Euro Baden-Württemberg | 1.223.559,10 Bayern | 4.351.637,91 Brandenburg und Berlin | 630.239,47 Hessen | 1.100.681,02 Mecklenburg-Vorpommern | 1.433.872,36 Niedersachsen und Bremen | 6.427.075,41 Nordrhein-Westfalen | 4.125.351,01 Rheinland-Pfalz | 1.252.484,88 Saarland | 72,01 Sachsen | 946.625,76 Sachsen-Anhalt | 2.874.000,41 Schleswig-Holstein und Hamburg | 743.484,35 Thüringen | 644.776,32 | |
Anlage 5 (neu) | Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen |
Region | Betrag in Euro Baden-Württemberg | 1.588.198,63 Bayern | 654.760,58 Brandenburg und Berlin | 196.727,16 Hessen | 17.526,85 Mecklenburg-Vorpommern | 8.825,37 Niedersachsen und Bremen | 105.638,71 Nordrhein-Westfalen | 0,00 Rheinland-Pfalz | 1.148.699,36 Saarland | 0,00 Sachsen | 31.801,87 Sachsen-Anhalt | 48.027,98 Schleswig-Holstein und Hamburg | 145.695,55 Thüringen | 14.097,94 |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7586/v164842-2009-10-15.htm