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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007 - ERP-WPG 2007 k.a.Abk.)
G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1143 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1160
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 6.777.231.000
- Euro
Text in der Fassung des Artikels 3 ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz G. v. 26. Juni 2007 BGBl. I S. 1160 m.W.v. 1. Januar 2007
§ 2
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2007 Kredite bis zur Höhe von
- 2.458.729.000
- Euro
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2007 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1.100.000.000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen.
(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2005 und 2006 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.
§ 3
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 4
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 5
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 360.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen (Programme Startfonds, Europäischer Investitionsfonds, Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen und ERP-Innovationsprogramm).
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 6
§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 7
§ 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden.
§ 8
§ 9
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Anhang Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007
Anhang hat 1 frühere Fassung
Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953
- mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2005
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplan 2007
Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 geändert worden ist
- Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 3 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 4 (Einnahmen): Einnahmen
Kap. 1 | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2007 1.000 | Betrag für 2006 1.000 | Ist-Ergebnis 2005 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten vergeben. | ||||
862 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Verpflichtungsermächtigung 598.000 T davon fällig: Jahr 2008 bis zu 556.500 T Jahr 2009 bis zu 6.500 T Jahr 2010 bis zu 6.300 T Jahr 2011 bis zu 6.000 T Jahr 2012 bis zu 5.600 T Jahr 2013 bis zu 5.200 T Jahr 2014 bis zu 4.900 T Jahr 2015 bis zu 3.900 T Jahr 2016 bis zu 2.300 T Jahr 2017 bis zu 800 T Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs- fähig. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 870 01. Mehrausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Tit. 231 01 geleistet werden. | 2.950.000 | 2.950.000 | 566.305 |
862 02-330 | Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung Verpflichtungsermächtigung 300.000 T fällig im Jahr 2008 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs- fähig. | 900.000 | 900.000 | 1.470.664 |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen- schaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland Verpflichtungsermächtigung 3.120 T davon fällig: Jahr 2008 bis zu 1.040 T Jahr 2009 bis zu 1.560 T Jahr 2010 bis zu 520 T Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs- fähig. Die Ausgaben sind übertragbar. | 2.600 | 2.600 | 2.665 |
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Pro- gramms für transatlantische Begegnung Verpflichtungsermächtigung 5.100 T davon fällig: Jahr 2008 bis zu 1.500 T Jahr 2009 bis zu 1.300 T Jahr 2010 bis zu 1.300 T Jahr 2011 bis zu 1.000 T Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs- fähig. Die Ausgaben sind übertragbar. | 3.600 | 3.600 | 1.980 |
Gesamtausgaben | 3.956.200 | 3.856.200 | ||
Abschluss | ||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 6.200 | ||
Ausgaben für Investitionen | 3.850.000 | 3.850.000 | ||
Gesamtausgaben | 3.856.200 | 3.856.200 |
Erläuterungen | |
6 | |
Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -stei- gerung mittelständischer Unternehmen dienen. Im Einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 650 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstums- finanzierungen 1.100 Mio. c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapital- beteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds 350 Mio. d) Innovationen 850 Mio. Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwi- schen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen- da 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für fol- gende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mit- telständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi- scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Auch Angehörige Freier Berufe können gefördert wer den. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie - abge- sehen von der persönlichen Haftung - vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbe- schränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzen- den Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund die eintretenden Ausfälle übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Dar- lehensnehmer eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unterneh- men im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden, die der Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem Unternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrang- darlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das bestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP- Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unter- nehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der anteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie des ERP- Startfonds. d) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwick- lung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. In dem neu gestalteten ERP-Innovationspro- gramm kann das Darlehen in einer kombinierten Form von Fremd- kapitaltranche und Nachrangtranche in Anspruch genommen werden, auf Wunsch auch nur in Form der Fremdkapitaltranche. Abhängig von der Unternehmensgröße kann die Nachrang- tranche bis zu 60 Prozent des Kredites ausmachen. Für die Nach- rangtranche wird das Kreditinstitut zu 100 Prozent von der Haf- tung freigestellt. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten u. Ä. geleistet werden. | Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen- dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, e) umweltfreundliche Produktionsanlagen. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram- me, und zwar - 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, - 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar- ship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdisch- amerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird unter dem Namen Bridge of Understanding - The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,120 Mio. für die Jahre 2008 bis 2010 zur kontinuierlichen Fort- setzung der Stipendienprogramme MOE/GUS und des Projektes Bridge of Unterstanding veranschlagt. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkos- ten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans- atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför- dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirt- schaft des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2008 bis 2011, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön- nen. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Ver- waltungskosten u. Ä. geleistet werden. |
Kap. 2 Exportfinanzierung | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2007 1.000 | Betrag für 2006 1.000 | Ist-Ergebnis 2005 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. | ||||
866 01-023 | Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwick- lungsländer (Exportfonds) | 150.000 | 150.000 | 49.143 |
Verpflichtungsermächtigung 52.500 T fällig im Jahr 2009 | ||||
Gesamtausgaben | 150.000 | 150.000 | ||
Abschluss | ||||
Ausgaben für Investitionen | 150.000 | 150.000 |
Erläuterungen |
6 |
Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermäch- tigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions- gütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1: 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederauf- bau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt- schaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500.000.000 DM wird schritt- weise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten. |
Kap. 3 Sonstige Ausgaben | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2007 1.000 | Betrag für 2006 1.000 | Ist-Ergebnis 2005 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
531 01-013 | Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter- suchungen | 1.500 | 1.500 | 92 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 1 |
575 01-928 | Verzinsung der Kredite | 719.481 | 959.000 | 984.168 |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 50.000 | 50.000 | 28 |
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 862 01 geleistet werden. | ||||
Gesamtausgaben | 771.031 | 1.010.550 | ||
Abschluss | ||||
Sächliche Ausgaben | 1.550 | 1.550 | ||
Zinskosten | 719.481 | 959.000 | ||
Ausgaben für Investitionen | 50.000 | 50.000 | ||
Gesamtausgaben | 771.031 | 1.010.550 |
Erläuterungen |
6 |
Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent- stehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program- men sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work- shops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick- lung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder- instituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge- zahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme- nen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio- kosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem- ber 2005.242 Mio. . |
Kap. 4 Einnahmen | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2007 1.000 | Betrag für 2006 1.000 | Ist-Ergebnis 2005 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Einnahmen | ||||
119 02-680 | Stundungs-, Verzugszinsen u. a. | 0 | 50 | 0 |
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 500 | 500 | 1.426 |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 50 | 100 | 93 |
162 01-691 | Zinsen aus Darlehen | 556.040 | 620.701 | 665.243 |
162 03-872 | Sonstige Zinsen | 100.000 | 100.000 | 302.684 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 1.652.202 | 1.937.402 | 6.280.433 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteige- rung mittelständischer privaten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 9.710 | 2.350 | 0 |
Ist-Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 862 01 im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms | ||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen | 2.458.729 | 2.355.647 | - 3.134.219 |
Gesamteinnahmen | 4.777.231 | 5.016.750 | ||
Abschluss | ||||
Verwaltungseinnahmen | 550 | 550 | ||
Übrige Einnahmen | 4.776.681 | 5.016.200 | ||
Gesamteinnahmen | 4.777.231 | 5.016.750 |
Erläuterungen | |||
6 | |||
Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus- gebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: | a) Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.650.000 T | |
b) Landesbank Berlin | 2.000 T | ||
c) Sonstige | 2 T | ||
1.652.202 T | |||
Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer priva- ter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschafts- plans im Rahmen des Innovationsprogramms (neu)gewährten Zins- zuschüsse in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditauf- nahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kredit- aufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern. | |||
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau | 510.000 T | ||
b) Landesbank Berlin | 400 T | ||
c) Sonstige | 45.640 T | ||
556.040 T | |||
Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen ver- rechnet werden. Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: |
Abschluss | |||||||
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 | Ausgaben 1.000 | davon entfallen auf | |||
sächliche Ausgaben 1.000 | Zinskosten 1.000 | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 | Investitionen 1.000 | ||||
1 | Investitionsfinanzierung | 3.900.000 | 3.900.000 | ||||
2 | Exportfinanzierung | 150.000 | 150.000 | ||||
3 | Sonstige Ausgaben | 727.231 | 1.550 | 719.481 | 6.200 | ||
4 | Einnahmen | 4.777.231 | |||||
4.777.231 | 4.777.231 | 1.550 | 719.481 | 6.200 | 4.050.000 |
Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2007 | a) Bis einschl. 31. 12.2005 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2006 b) VE 2006 c) VE 2007 | davon fällig | ||||
2007 | 2008 | 2009 | 2010 ff. | ||||
in Mio. | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
Kap. 1 | |||||||
862 01 | Mittelständische Unternehmen | 2.950,0 | a) 554,790 | 550,000 | 0,760 | 0,740 | 3,290 |
b) 568,830 | - | 550,000 | 3,000 | 15,830 | |||
c) 598,000 | 556,500 | 6,500 | 35,000 | ||||
862 02 | Umweltschutz und Energie- einsparung | 900,0 | a) 300,000 | 300,000 | - | - | |
b) 300,000 | 300,000 | - | - | - | |||
c) 300,000 | 300,000 | - | - | ||||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen | 2,6 | a) 2,080 | 0,520 | 1,040 | 0,520 | - |
b) 4,160 | 1,560 | 1,560 | 1,040 | - | |||
c) 3,120 | - | 1,040 | 1,560 | 0,520 | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 3,600 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 | |||
Kap. 2 | |||||||
866 01 | Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer | 150,0 | a) 52,500 | - | 52,500 | - | - |
b) 52,500 | - | - | 52,500 | - | |||
c) 52,500 | - | - | - | 52,500 | |||
Summe | a) 912,970 | 851,820 | 55,600 | 2,260 | 3,290 | ||
b) 930,590 | 303,060 | 552,860 | 57,840 | 16,830 | |||
c) 958,720 | - | 859,040 | 9,360 | 90,320 |
Teil II Finanzierungsübersicht
Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für | ||
2007 | 2006 | |
1.000 | ||
Ermittlung des Finanzierungssaldos | ||
1. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) | 4.777.231 | 5.016.750 |
2. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) | 2.318.502 | 2.661.103 |
3. Finanzierungssaldo | 2.458.729 | 2.355.647 |
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos | ||
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt | ||
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 3.773.263 | 3.064.681 |
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt | 1.314.534 | 709.034 |
Saldo | 2.458.729 | 2.355.647 |
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen | - | - |
6. Finanzierungssaldo | 2.458.729 | 2.355.647 |
Teil III Kreditfinanzierungsplan
Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für | ||
2007 | 2006 | |
1.000 | ||
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | ||
1.1 langfristig | 3.000.000 | 3.000.000 |
1.2 kurzfristig | 773.263 | 64.681 |
Summe 1. | 3.773.263 | 3.064.681 |
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) | ||
2.1 Tilgung langfristiger Schulden | 1.314.534 | 709.034 |
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden | - | - |
Summe 2. | 1.314.534 | 709.034 |
3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) | 2.458.729 | 2.355.647 |
Anlage Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2005
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen | ||
Aktiva: | Stand am 31. 12.2005 | Stand am 31. 12.2004 |
A. Bankguthaben | 9.831.597.884 | 8.812.358.014 |
B. Darlehensforderungen | 16.369.573.378 | 20.568.735.073 |
C. Sonstige Forderungen | ||
1. Zins- und Provisionsforderungen | 80.029.537 | 75.779.908 |
2. Tilgungsforderungen | 85.892.106 | 97.218.765 |
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV | 702.581.616 | 653.868.419 |
D. Beteiligungen | ||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.088.053.908 | 1.088.053.908 |
2. Gesonderte Kapitalrücklage | 667.196.667 | 636.638.865 |
28.824.925.096 | 31.932.652.952 | |
Passiva | Stand am 31. 12. 2005 | Stand am 31. 12.2004 |
A. Verbindlichkeiten | 15.066.140.412 | 18.200.359.644 |
B. Rückstellungen - BTU-Programm 120.000.000 - EKH-Programm 220.000.000 - ERP-Rücklage 350.000.000 - ERP-Innovationsprogramm 70.000.000 - ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 250.000.000 | 1.010.000.000 | 1.020.000.000 |
C. Vermögen | 12.748.784.684 | 12.712.293.308 |
28.824.925.096 | 31.932.652.952 | |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 242.000.000 | 250.000.000 |
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2005 | ||
Darlehen | 2.252.223 | 3.631.949 |
Zinsen | - | |
Gewährleistungen | - | |
2.252.223 | 3.631.949 |
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplan 2007
Kap. 1 | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2007 1.000 | Für 2007 treten hinzu 1.000 | Neues Soll 2007 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ausgaben | ||||
611 01-873 | Zuweisung an Bund | | 2.000.000 | 2.000.000 |
Erläuterungen Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden 2 Mrd. an den Bundeshaushalt abgeführt. | ||||
691 01-873 | Übertragung von Kreditforderungen und sonstigen Rechten an den Bund | | | - |
Erläuterungen Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen und sonstige Rechte des ERP-Son- dervermögens auf den Bund gegen die Übernahme finanziell gleichwertiger Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens übertragen, soweit sie nicht zur Fortsetzung des Fördergeschäfts benötigt werden; Einzelheiten regeln der Bund und das ERP-Sondervermögen durch Verwaltungsvereinbarung. | ||||
697 01-873 | Bildung einer Kapitalrücklage bei der Kreditanstalt für Wieder- aufbau | | | |
Erläuterungen Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen des ERP-Sondervermögens und sonstige Rechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau gegen die Bildung einer finanziell gleichwertigen Kapitalrücklage zugunsten des ERP-Sondervermögens übertragen. Erträge dieser Kapitalrücklage sind zur Fortführung der ERP-Wirt- schaftsförderung bestimmt. | ||||
Abschluss | ||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 2.000.000 | 2.006.200 | |
Ausgaben für Investitionen | 3.850.000 | | 3.850.000 | |
Gesamtausgaben | 3.856.200 | 2.000.000 | 5.856.200 |
Kap. 4 | ||||
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2007 1.000 | Für 2007 treten hinzu 1.000 | Neues Soll 2007 1.000 |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Einnahmen | ||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | | 2.000.000 | 2.000.000 |
Erläuterungen Die Einnahmen aus dem ERP-Sondervermögen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Titel 611 01 (Zuweisung an Bund) in gleicher Höhe. | ||||
Abschluss | ||||
Verwaltungseinnahmen | 550 | | 550 | |
Übrige Einnahmen | 4.776.681 | 2.000.000 | 6.776.681 | |
Gesamtausgaben | 4.777.231 | 2.000.000 | 6.777.231 |
Abschluss | |||||||
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 | Ausgaben 1.000 | davon entfallen auf | |||
sächliche Ausgaben 1.000 | Zinskosten 1.000 | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 | Investitionen 1.000 | ||||
1 | Investitionsfinanzierung | 3.900.000 | 3.900.000 | ||||
2 | Exportfinanzierung | 150.000 | 150.000 | ||||
3 | Sonstige Ausgaben | 2.727.231 | 1.550 | 719.481 | 2.006.200 | ||
4 | Einnahmen | 6.777.231 | |||||
6.777.231 | 6.777.231 | 1.550 | 719.481 | 2.006.200 | 4.050.000 |
Teil II Finanzierungsübersicht
Bisheriger Betrag für 2007 | Für 2007 treten hinzu | Neuer Betrag für 2007 | |
1.000 | |||
Ermittlung des Finanzierungssaldos | |||
1. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) | 4.777.231 | 2.000.000 | 6.777.231 |
2. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) | 2.318.502 | 2.000.000 | 4.318.502 |
3. Finanzierungssaldo | 2.458.729 | - | 2.458.729 |
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos | |||
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt | |||
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 3.773.263 | - | 3.773.263 |
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt | 1.314.534 | - | 1.314.534 |
Saldo | 2.458.729 | - | 2.458.729 |
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen | - | - | - |
6. Finanzierungssaldo | 2.458.729 | - | 2.458.729 |
Teil III Kreditfinanzierungsplan
Bisheriger Betrag für 2007 | Für 2007 treten hinzu | Neuer Betrag für 2007 | |
1.000 | |||
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | |||
1.1. langfristig | 3.000.000 | | 3.000.000 |
1.2. kurzfristig | 777.263 | | 777.263 |
Summe 1. | 3.773.263 | | 3.773.263 |
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) | |||
2.1. Tilgung langfristiger Schulden | 1.314.534 | | 1.314.534 |
2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden | | | |
Summe 2. | 1.314.534 | | 1.314.534 |
3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kapitalmarkt) | 2.458.729 | - | 2.458.729 |
Text in der Fassung des Artikels 3 ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz G. v. 26. Juni 2007 BGBl. I S. 1160 m.W.v. 1. Januar 2007
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