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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007 - ERP-WPG 2007 k.a.Abk.)

G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1143 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.06.2007 BGBl. I S. 1160
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1



Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
 
6.777.231.000
Euro

festgestellt.




§ 2



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2007 Kredite bis zur Höhe von

 
 
2.458.729.000
Euro

aufzunehmen.

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2007 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1.100.000.000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen.

(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2005 und 2006 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.


§ 3



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 4



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 5



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 360.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen (Programme Startfonds, Europäischer Investitionsfonds, Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen und ERP-Innovationsprogramm).

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 6



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 7



Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden.


§ 8



Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2008 weiter.


§ 9



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.


Anhang Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007




Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953
 
mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Teil II: Finanzierungsübersicht
Teil III: Kreditfinanzierungsplan
Anlage: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2005
Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplan 2007



Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 geändert worden ist
 
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Exportfinanzierung
Kapitel 3 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 4 (Einnahmen): Einnahmen

Kap. 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2007
1.000 €
Betrag
für
2006
1.000 €
Ist-Ergebnis
2005
1.000 €
12345
Ausgaben
 Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel
werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten
vergeben.
   
862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer
privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Verpflichtungsermächtigung 598.000 T€
davon fällig:
Jahr 2008 bis zu 556.500 T€
Jahr 2009 bis zu 6.500 T€
Jahr 2010 bis zu 6.300 T€
Jahr 2011 bis zu 6.000 T€
Jahr 2012 bis zu 5.600 T€
Jahr 2013 bis zu 5.200 T€
Jahr 2014 bis zu 4.900 T€
Jahr 2015 bis zu 3.900 T€
Jahr 2016 bis zu 2.300 T€
Jahr 2017 bis zu 800 T€
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-
fähig.
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 870 01.
Mehrausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der
Ist-Einnahmen bei Tit. 231 01 geleistet werden.
2.950.000 2.950.000 566.305
862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz
und Energieeinsparung
Verpflichtungsermächtigung 300.000 T€
fällig im Jahr 2008
Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-
fähig.
900.000 900.000 1.470.664
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissen-
schaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen
von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von
Multiplikatoren nach Deutschland
Verpflichtungsermächtigung 3.120 T€
davon fällig:
Jahr 2008 bis zu 1.040 T€
Jahr 2009 bis zu 1.560 T€
Jahr 2010 bis zu 520 T€
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-
fähig.
Die Ausgaben sind übertragbar.
2.600 2.600 2.665
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Pro-
gramms für transatlantische Begegnung
Verpflichtungsermächtigung 5.100 T€
davon fällig:
Jahr 2008 bis zu 1.500 T€
Jahr 2009 bis zu 1.300 T€
Jahr 2010 bis zu 1.300 T€
Jahr 2011 bis zu 1.000 T€
Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungs-
fähig.
Die Ausgaben sind übertragbar.
3.600 3.600 1.980
 Gesamtausgaben3.956.200 3.856.200  
Abschluss
 Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 6.200  
 Ausgaben für Investitionen 3.850.000 3.850.000  
 Gesamtausgaben3.856.200 3.856.200  


Erläuterungen
6
Zu Tit. 862 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -stei-
gerung mittelständischer Unternehmen dienen.
Im Einzelnen sind vorgesehen für:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 650 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen 1.100 Mio. €
c) mittelständische Bürgschaftsbanken
sowie Refinanzierung privater Kapital-
beteiligungsgesellschaften und
Beteiligungsfonds 350 Mio. €
d) Innovationen 850 Mio. €
Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwi-
schen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agen-
da 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für fol-
gende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen
nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81)
erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mit-
telständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und
Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-
scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden
zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen
gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung
einer selbständigen Existenz in den ersten beiden Jahren nach
Gründung. Auch Angehörige Freier Berufe können gefördert wer
den. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie - abge-
sehen von der persönlichen Haftung - vom Existenzgründer nicht
abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbe-
schränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzen-
den Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund die
eintretenden Ausfälle übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Dar-
lehensnehmer eine angemessene Gebühr.
Darüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital
für Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unterneh-
men im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden,
die der Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem
Unternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrang-
darlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das
bestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer
unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie.
c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften
und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die
Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-
Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme
von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unter-
nehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der
anteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie des ERP-
Startfonds.
d) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwick-
lung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung. In dem neu gestalteten ERP-Innovationspro-
gramm kann das Darlehen in einer kombinierten Form von Fremd-
kapitaltranche und Nachrangtranche in Anspruch genommen
werden, auf Wunsch auch nur in Form der Fremdkapitaltranche.
Abhängig von der Unternehmensgröße kann die Nachrang-
tranche bis zu 60 Prozent des Kredites ausmachen. Für die Nach-
rangtranche wird das Kreditinstitut zu 100 Prozent von der Haf-
tung freigestellt.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. €
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 862 02
Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung
sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in
Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,
b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,
c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,
d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-
dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien,
e) umweltfreundliche Produktionsanlagen.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-
me, und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in
Deutschland ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben
für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in
Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdisch-
amerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen
Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland
und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.
Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird unter dem Namen
„Bridge of Understanding - The Jewish Experience of Modern
Germany" durchgeführt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
3,120 Mio. € für die Jahre 2008 bis 2010 zur kontinuierlichen Fort-
setzung der Stipendienprogramme MOE/GUS und des Projektes
Bridge of Unterstanding veranschlagt.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkos-
ten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-
atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen
mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der
Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirt-
schaft des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2008 bis 2011, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Ver-
waltungskosten u. Ä. geleistet werden.


Kap. 2 Exportfinanzierung
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2007
1.000 €
Betrag
für
2006
1.000 €
Ist-Ergebnis
2005
1.000 €
12345
Ausgaben
 Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe
einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben.
   
866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwick-
lungsländer (Exportfonds)
150.000 150.000 49.143
 Verpflichtungsermächtigung 52.500 T€
fällig im Jahr 2009
   
 Gesamtausgaben150.000 150.000  
Abschluss
 Ausgaben für Investitionen 150.000 150.000  


Erläuterungen
6
Zu Tit. 866 01
Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermäch-
tigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen
und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-
gütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1: 3 mit Mitteln, die sie auf
dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.
Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-
schaftsplangesetz 1981 - BGBl. I S. 745 - Erläuterungen zu Kap. 3
Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500.000.000 DM wird schritt-
weise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze
im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung
wie bisher zu gewährleisten.


Kap. 3 Sonstige Ausgaben
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2007
1.000 €
Betrag
für
2006
1.000 €
Ist-Ergebnis
2005
1.000 €
12345
Ausgaben
531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-
suchungen
1.500 1.500 92
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50501
575 01-928 Verzinsung der Kredite 719.481 959.000 984.168
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 50.000 50.000 28
 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Titel 862 01 geleistet werden.
   
 Gesamtausgaben771.031 1.010.550  
Abschluss
 Sächliche Ausgaben 1.550 1.550  
 Zinskosten 719.481 959.000  
 Ausgaben für Investitionen 50.000 50.000  
 Gesamtausgaben771.031 1.010.550  


Erläuterungen
6
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit
der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang
stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über
Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.
Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im
Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent-
stehen.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Program-
men sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-
shops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-
lung der ERP-Programme gewonnen werden können.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht
aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die
Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen
und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen
aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förder-
instituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen
übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem
Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten ge-
zahlt werden.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-
nen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-
kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-
ber 2005.242 Mio. €.


Kap. 4 Einnahmen
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2007
1.000 €
Betrag
für
2006
1.000 €
Ist-Ergebnis
2005
1.000 €
12345
Einnahmen
119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. 0500
119 99-680 Vermischte Einnahmen 5005001.426
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 5010093
162 01-691 Zinsen aus Darlehen 556.040 620.701 665.243
162 03-872 Sonstige Zinsen 100.000 100.000 302.684
182 01-691 Tilgung von Darlehen 1.652.202 1.937.402 6.280.433
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteige-
rung mittelständischer privaten Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft
9.710 2.350 0
 Ist-Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
Tit. 862 01 im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms
   
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen 2.458.729 2.355.647 - 3.134.219
 Gesamteinnahmen4.777.231 5.016.750  
Abschluss
 Verwaltungseinnahmen 550550 
 Übrige Einnahmen 4.776.681 5.016.200  
 Gesamteinnahmen4.777.231 5.016.750  


Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-
gebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.
Zu Tit. 162 01
Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.650.000 T€
b) Landesbank Berlin 2.000 T€
c) Sonstige 2 T€
 1.652.202 T€
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01
(Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer priva-
ter Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschafts-
plans im Rahmen des Innovationsprogramms (neu)gewährten Zins-
zuschüsse in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem
ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem
Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch
Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditauf-
nahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im
Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kredit-
aufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für
Investitionen in den neuen Bundesländern.
a) Kreditanstalt für Wiederaufbau 510.000 T€
b) Landesbank Berlin 400 T€
c) Sonstige 45.640 T€
 556.040 T€
Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen ver-
rechnet werden.
Zu Tit. 162 03
Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:


Abschluss
Kap. Bezeichnung Einnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
davon entfallen auf
sächliche
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitionsfinanzierung 3.900.000    3.900.000
2Exportfinanzierung 150.000    150.000
3Sonstige Ausgaben  727.231 1.550 719.481 6.200  
4Einnahmen4.777.231      
  4.777.231 4.777.231 1.550 719.481 6.200 4.050.000




Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Kapitel, Titel (Titelgr.)
sowie
Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2007
a) Bis einschl.
31. 12.2005
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2006
b) VE 2006
c) VE 2007
davon fällig
2007200820092010 ff.
in Mio. €
 1234567
Kap. 1
862 01 Mittelständische Unternehmen 2.950,0 a) 554,790550,0000,7600,7403,290
b) 568,830-550,0003,00015,830
c) 598,000 556,5006,50035,000
862 02 Umweltschutz und Energie-
einsparung
900,0 a) 300,000300,000 --
b) 300,000300,000---
c) 300,000 300,000--
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung Informationsreisen
2,6 a) 2,0800,5201,0400,520-
b) 4,1601,5601,5601,040-
c) 3,120-1,0401,5600,520
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen
des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung
3,6 a) 3,6001,3001,3001,000-
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 5,100-1,5001,3002,300
Kap. 2
866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen
in Entwicklungsländer
150,0 a) 52,500-52,500--
b) 52,500--52,500-
c) 52,500---52,500
Summe a) 912,970851,82055,6002,2603,290
b) 930,590303,060552,86057,84016,830
c) 958,720-859,0409,36090,320




Teil II Finanzierungsübersicht
Teil I
ERP-Sondervermögen
Betrag für
20072006
1.000 €
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages)
4.777.231 5.016.750
2. Einnahmen
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen)
2.318.502 2.661.103
3. Finanzierungssaldo 2.458.729 2.355.647
Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt   
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 3.773.263 3.064.681
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 1.314.534 709.034
Saldo 2.458.729 2.355.647
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen --
6. Finanzierungssaldo 2.458.729 2.355.647




Teil III Kreditfinanzierungsplan
Teil I
ERP-Sondervermögen
Betrag für
20072006
1.000 €
1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1 langfristig 3.000.000 3.000.000
1.2 kurzfristig 773.263 64.681
Summe 1. 3.773.263 3.064.681
2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1 Tilgung langfristiger Schulden 1.314.534 709.034
2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden --
Summe 2. 1.314.534 709.034
3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte
Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt)
2.458.729 2.355.647




Anlage Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2005
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:Stand
am 31. 12.2005
Stand
am 31. 12.2004
A. Bankguthaben 9.831.597.884 8.812.358.014
B. Darlehensforderungen 16.369.573.378 20.568.735.073
C. Sonstige Forderungen
1. Zins- und Provisionsforderungen 80.029.537 75.779.908
2. Tilgungsforderungen 85.892.106 97.218.765
3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV 702.581.616 653.868.419
D. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.088.053.908 1.088.053.908
2. Gesonderte Kapitalrücklage 667.196.667 636.638.865
 28.824.925.096 31.932.652.952
PassivaStand
am 31. 12. 2005
Stand
am 31. 12.2004
A. Verbindlichkeiten 15.066.140.412 18.200.359.644
B. Rückstellungen
- BTU-Programm 120.000.000
- EKH-Programm 220.000.000
- ERP-Rücklage 350.000.000
- ERP-Innovationsprogramm 70.000.000
- ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 250.000.000
1.010.000.000 1.020.000.000
C. Vermögen 12.748.784.684 12.712.293.308
 28.824.925.096 31.932.652.952
Verpflichtungen aus Gewährleistungen 242.000.000 € 250.000.000 €
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2005
Darlehen 2.252.223 3.631.949 €
Zinsen -  
Gewährleistungen -  
 2.252.223 3.631.949 €




Nachtrag zum ERP-Wirtschaftsplan 2007

Kap. 1
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll
2007
1.000 €
Für 2007
treten hinzu
1.000 €
Neues
Soll
2007
1.000 €
12345

Ausgaben

611 01-873
Zuweisung an Bund 2.000.000 2.000.000

Erläuterungen
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden 2 Mrd. € an den Bundeshaushalt abgeführt.

691 01-873
Übertragung von Kreditforderungen und sonstigen Rechten an
den Bund
-

Erläuterungen
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen und sonstige Rechte des ERP-Son-
dervermögens auf den Bund gegen die Übernahme finanziell gleichwertiger Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens
übertragen, soweit sie nicht zur Fortsetzung des Fördergeschäfts benötigt werden; Einzelheiten regeln der Bund und das
ERP-Sondervermögen durch Verwaltungsvereinbarung.

697 01-873
Bildung einer Kapitalrücklage bei der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau

Erläuterungen
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen des ERP-Sondervermögens und
sonstige Rechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau gegen die Bildung einer finanziell gleichwertigen Kapitalrücklage
zugunsten des ERP-Sondervermögens übertragen. Erträge dieser Kapitalrücklage sind zur Fortführung der ERP-Wirt-
schaftsförderung bestimmt.

Abschluss

Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 2.000.000 2.006.200
Ausgaben für Investitionen 3.850.000 3.850.000
Gesamtausgaben3.856.200 2.000.000 5.856.200



Kap. 4
Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll
2007
1.000 €
Für 2007
treten hinzu
1.000 €
Neues
Soll
2007
1.000 €
12345

Einnahmen

129 01-873
Einnahmen aus Vermögen 2.000.000 2.000.000

Erläuterungen
Die Einnahmen aus dem ERP-Sondervermögen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Titel 611 01 (Zuweisung an
Bund) in gleicher Höhe.

Abschluss

Verwaltungseinnahmen 550550
Übrige Einnahmen 4.776.681 2.000.000 6.776.681
Gesamtausgaben4.777.231 2.000.000 6.777.231



Abschluss

Kap.

Bezeichnung

Einnahmen
1.000 €

Ausgaben
1.000 €

davon entfallen auf
sächliche
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitionsfinanzierung 3.900.000    3.900.000
2Exportfinanzierung 150.000    150.000
3Sonstige Ausgaben  2.727.231 1.550 719.481 2.006.200  
4Einnahmen6.777.231      

6.777.231 6.777.231 1.550 719.481 2.006.200 4.050.000



Teil II Finanzierungsübersicht

Bisheriger Betrag
für 2007
Für 2007
treten hinzu
Neuer Betrag
für 2007

1.000 €

Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages)
4.777.231 2.000.000 6.777.231
2. Einnahmen
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen)
2.318.502 2.000.000 4.318.502
3. Finanzierungssaldo 2.458.729 -2.458.729

Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt    
4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 3.773.263 -3.773.263
4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 1.314.534 -1.314.534
Saldo 2.458.729 -2.458.729
5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ---
6. Finanzierungssaldo 2.458.729 -2.458.729


Teil III Kreditfinanzierungsplan

Bisheriger Betrag
für 2007
Für 2007
treten hinzu
Neuer Betrag
für 2007

1.000 €

1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
1.1. langfristig 3.000.000 3.000.000
1.2. kurzfristig 777.263 777.263
Summe 1. 3.773.263 3.773.263

2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt
(einschl. Umschuldung)
2.1. Tilgung langfristiger Schulden 1.314.534 1.314.534
2.2. Tilgung kurzfristiger Schulden  
Summe 2. 1.314.534 1.314.534
3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte
Netto-Neuverschuldung am Kapitalmarkt)
2.458.729 -2.458.729