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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen am 31.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2011 durch Artikel 1 der 1. HanauAusbGlVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der HanauAusbGlV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 31.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 17.12.2011 BGBl. I S. 3115 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen | |
(Text alte Fassung) Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: | (Text neue Fassung) Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: |
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Zeichenakademie Hanau | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird Abschlussprüfung als Goldschmied/Goldschmiedin Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten | Goldschmied/Goldschmiedin Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten Goldschmied/Goldschmiedin im Ge- werbe Nummer 11 der Anlage B Ab- schnitt 1 der Handwerksordnung 'Gold- und Silberschmiede' Fachrichtungen: - Schmuck - Juwelen - Ketten Abschlussprüfung als Silberschmied/Silberschmiedin Schwerpunkte: - Metall - Email | Silberschmied/Silberschmiedin Schwerpunkte: - Metall Silberschmied/Silberschmiedin im Ge- werbe Nummer 11 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung 'Gold- und Silberschmiede' Schwerpunkte: - Metall Abschlussprüfung als Graveur/Graveurin Schwerpunkte: - Flachgraviertechnik - Reliefgraviertechnik | Graveur/Graveurin im Gewerbe Num- mer 6 der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung 'Graveure' Schwerpunkte: - Flachgraviertechnik - Reliefgraviertechnik Abschlussprüfung als Metallbildner/Metallbildnerin Fachrichtungen: - Gürtler- und Metalldrücktechnik - Ziseliertechnik - Goldschlagtechnik | Metallbildner im Gewerbe Nummer 7 der Anlage B Abschnitt 1 der Hand- werksordnung 'Metallbildner' Fachrichtungen: - Gürtler- und Metalldrücktechnik - Ziseliertechnik - Goldschlagtechnik Abschlussprüfung als Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin | Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt. | |
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. | (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. |
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 292) außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7827/v174667-2011-12-31.htm