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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen am 31.12.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2011 durch Artikel 1 der 1. HanauAusbGlVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der HanauAusbGlV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.12.2011 BGBl. I S. 3115
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2011 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:

(Text neue Fassung)

Die vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 von der Staatlichen Zeichenakademie Hanau erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:


Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses der
Staatlichen Zeichenakademie Hanau | Ausbildungsberuf,
für den gleichgestellt wird

Abschlussprüfung als
Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- Ketten | Goldschmied/Goldschmiedin
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- Ketten
Goldschmied/Goldschmiedin im Ge-
werbe Nummer 11 der Anlage B Ab-
schnitt 1 der Handwerksordnung
'Gold- und Silberschmiede'
Fachrichtungen:
- Schmuck
- Juwelen
- Ketten

Abschlussprüfung als
Silberschmied/Silberschmiedin
Schwerpunkte:
- Metall
- Email | Silberschmied/Silberschmiedin
Schwerpunkte:
- Metall
- Email
Silberschmied/Silberschmiedin im Ge-
werbe Nummer 11 der Anlage B
Abschnitt 1 der Handwerksordnung
'Gold- und Silberschmiede'
Schwerpunkte:
- Metall
- Email

Abschlussprüfung als
Graveur/Graveurin
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- Reliefgraviertechnik | Graveur/Graveurin im Gewerbe Num-
mer 6 der Anlage B Abschnitt 1 der
Handwerksordnung 'Graveure'
Schwerpunkte:
- Flachgraviertechnik
- Reliefgraviertechnik

Abschlussprüfung als
Metallbildner/Metallbildnerin
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- Goldschlagtechnik | Metallbildner im Gewerbe Nummer 7
der Anlage B Abschnitt 1 der Hand-
werksordnung 'Metallbildner'
Fachrichtungen:
- Gürtler- und Metalldrücktechnik
- Ziseliertechnik
- Goldschlagtechnik

Abschlussprüfung als
Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin | Edelsteinfasser/Edelsteinfasserin


Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.



 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.



(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 292) außer Kraft.