Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 7 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 01.08.2018

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. IndMetAusbVÄndV am 1. August 2018 und Änderungshistorie der IndMetAusbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung
Anlage 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 746
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen


vorherige Änderung

 


Teil A: Zusatzqualifikation Systemintegration


Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen

1 | 2 | 3 | 4

1 | Analysieren von
technischen Aufträgen und
Entwickeln von Lösungen | a) Ist-Zustand von zu verbindenden Teilsystemen
analysieren und auswerten und Systemschnitt-
stellen identifizieren
b) technische Prozesse und Umgebungsbedingun-
gen analysieren und Soll-Zustand festlegen
c) Lösungsvarianten zur Systemintegration erarbei-
ten, bewerten und abstimmen und dabei sowohl
Spezifikationen berücksichtigen als auch techni-
sche Bestimmungen und die betrieblichen IT-
Richtlinien einhalten
d) Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei Installa-
tionen und Systemerprobungen festlegen | 8

2 | Installieren und
Inbetriebnehmen von
cyberphysischen Systemen | a) mit Kleinspannung betriebene Hardwarekompo-
nenten installieren und Softwarekomponenten
konfigurieren
b) Systeme mittels Software zu einem cyberphysi-
schen System vernetzen
c) Systeme mit Hard- und Softwarekomponenten in
Betrieb nehmen
d) Störungen analysieren und systematische Fehler-
suche in Systemen durchführen und dokumen-
tieren
e) Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Test-
läufe dokumentieren


Teil B: Zusatzqualifikation Prozessintegration


Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen

1 | 2 | 3 | 4

1 | Analysieren und Planen
von digital vernetzten
Produktionsprozessen | a) Produktionsprozesse analysieren
b) Anpassung der Produktion sowie der Handha-
bungs-, Transport- oder Identifikationssysteme
planen
c) Prozessänderungen planen und hinsichtlich vor-
und nachgelagerter Bereiche bewerten sowie die
Zuständigkeiten im Team abstimmen
d) Spezifikationen, technische Bestimmungen und
betriebliche IT-Richtlinien bei Prozessänderungen
beachten | 8

2 | Anpassen und Ändern
von digital vernetzten
Produktionsanlagen | a) geplante Prozessabläufe simulieren
b) Auf- und Umbau von Produktionsanlagen und
die datentechnische Vernetzung im Team durch-
führen
c) Steuerungsprogramme im Team ändern, testen
und optimieren

3 | Erproben von
Produktionsprozessen | a) Produktionsverfahren und Prozessschritte, logis-
tische Abläufe und Fertigungsparameter erproben
b) Gesamtprozess kontrollieren, überwachen und
protokollieren und prozessbegleitende Maßnah-
men der Qualitätssicherung durchführen
c) Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen so-
wie Maßnahmen dokumentieren
d) Daten des Konfigurations- und Änderungsmana-
gements pflegen und technische Dokumentatio-
nen sichern
e) Prozessvorschriften erstellen |


Teil C: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren


Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen

1 | 2 | 3 | 4

1 | Modellieren von Bauteilen | a) Bauteile durch Programme zum computerge-
stützten Konstruieren (CAD) erstellen
b) für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze
entwickeln
c) Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung ein-
halten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen | 8

2 | Vorbereiten von additiver
Fertigung | a) Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
b) 3D-Datensätze konvertieren und für das Verfah-
ren anpassen
c) verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
d) Maschine zur Herstellung einrichten

3 | Additives Fertigen von
Produkten | a) additive Fertigungsverfahren anwenden und Pro-
bebauteile erstellen und bewerten
b) Prozessparameter anpassen und optimieren
c) Prozesse kontrollieren, überwachen und proto-
kollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung
durchführen
d) Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen so-
wie Maßnahmen dokumentieren
e) Daten des Konfigurations- und Änderungsmana-
gements pflegen und technische Dokumentatio-
nen sichern
f) verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeits-
sicherheit und zum Umweltschutz einhalten


Teil D: Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung


Lfd. Nr. | Teil der
Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche
Richtwerte
in Wochen

1 | 2 | 3 | 4

1 | Planen von Änderungen
an Anlagen | a) 3D-Datensätze von Rohrleitungssystemen, Pro-
filen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen
erstellen
b) branchenübliche Software zum Erstellen von
Aufmaßen, auch auf Basis von Daten zum
computergestützten Konstruieren (CAD-Daten),
anwenden
c) Änderungsmaßnahmen anhand von 3D-Model-
len planen | 8

2 | Herstellen und digitales
Nachbereiten von
Rohrleitungen, Profilen,
Anlagenteilen oder
Blechkonstruktionen | a) Verfahren zur Fertigung von Rohrleitungen, Pro-
filen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen
auswählen
b) für die Herstellung von Rohrleitungen, Profilen,
Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen 3D-Da-
tensätze konvertieren
c) Datensätze über Schnittstellen an Fertigungsma-
schinen übertragen
d) Prozessparameter anpassen und optimieren
e) Prozesse kontrollieren, überwachen und proto-
kollieren und Maßnahmen der Qualitätssiche-
rung durchführen
f) Ist-Werte im digitalen Zwilling aktualisieren und
dokumentieren