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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 01.08.2018
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Anlage 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2018 geltenden Fassung | Anlage 2 n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 678 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme | |
(Text alte Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | 1 | 2 | 3 | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Strom- kreise und Schutzmaßnahmen festlegen c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Syste- men, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen d) Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungs- systemen planen e) technische Schnittstellen und Netztopologien klären f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kal- kulieren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifi- schen Vorgaben auswählen h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten ab- stimmen, interne und externe Kunden beraten i) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen | 13 | Errichten, Erweitem oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurie- ren, montieren und demontieren b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, aus- richten, befestigen und anschließen c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuem, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen d) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen e) Netz- und Bussysteme anpassen f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen | 14 | Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzu- stand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuch- tungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und techni- schen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Siche- rungsmaßnahmen durchführen e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebs- stoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumen- tieren h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefah- renstellen analysieren und erfassen j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplä- nen mitwirken | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kunden- wünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichts- punkte steuern b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zustän- digkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren d) Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen so- wie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen g) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedie- nen und anpassen h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ur- sachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungs- potentiale erfassen | 16 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenban- ken verwalten d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prü- fen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen ab- nehmen h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeit- nehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leis- tungserbringern berücksichtigen | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Auf- träge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststel- len, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auf- tragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unter- lagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be- trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Ver- brauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssi- cherheit und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Termi- nen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlem und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrech- nungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und überge- ben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleis- tungen erläutem k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusam- menstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeits- ergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen | Teil B: Zeitliche Gliederung | Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten | 1 | 2 | 3 | 4 | Abschnitt 1 | 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären | | | c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschrei- ben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | 4 | Umweltschutz (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | Abschnitt 2 | 1. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 1 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | a) Informationsquellen und Informationen recherchie- ren und beschaffen, Datenbankabfragen durchfüh- ren, Informationen bewerten b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Materialien für den Ar- beitsablauf feststellen und auswählen, terminge- recht anfordem, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen | 3 bis 5 | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und berech- nen | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbin- den, konfigurieren, montieren und demontieren | Zeitrahmen 2 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorga- ben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesys- teme auswählen und montieren e) Leitungen installieren | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | e) technische Schnittstellen und Netztopologien klä- ren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen i) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar- beiten erstellen | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen | Zeitrahmen 3 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | b) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 4 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte rnit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re- geln, Messen und Überwachen einbauen, verdrah- ten und kennzeichnen | Zeitrahmen 4 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | d) Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren | 1 bis 2 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | h) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 10 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 10) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprograrnme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen | 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr | Zeitrahmen 5 | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 2 bis 3 | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichslei- tern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räurne besonderer Art beurteilen | | | g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen | | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen pla- nen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festle- gen | Zeitrahmen 6 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen, Stan- dardsoftware anwenden | 3 bis 4 | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen c) Störungsmeldungen aufnehmen | 14 | Instandhalten gebäude- technischer Anlagen und Systeme (§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicher- heitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtun- gen, inspizieren c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebs- spezifischer Vorgaben durchführen f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbe- seitigung ergreifen | 16 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikberei- che klären | 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr | Zeitrahmen 7 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden i) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 1 bis 3 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | i) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betriebli- chen Möglichkeiten abstimmen | 7 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagem und für die Entsorgung bereitstellen | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsva- rianten anbieten | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | a) Kundenanforderungen analysieren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re- geln, Messen und Überwachen einbauen, verdrah- ten und kennzeichnen e) Netz- und Bussysteme anpassen f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Sys- teme in Betrieb nehmen | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | g) Visualisierungsanwendungen von technischen An- lagen bedienen und anpassen i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen ein- stellen | Zeitrahmen 8 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen f) Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen j) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 3 bis 5 | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsva- rianten aufzeigen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von techni- schen Systemen, insbesondere von Energieum- wandlungseinrichtungen und Versorgungssyste- men, planen | | | f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Be- stimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren | | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll- wert feststellen, Verbräuche optimieren | 16 | Technisches Gebäude- management (§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Reali- sierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen | 3. und 4. Ausbildungsjahr | Zeitrahmen 9 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | e) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen h) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächser- gebnisse schriftlich fixieren j) Konflikte im Team lösen | 2 bis 4 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen g) IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden l) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen | 12 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Abs. 1 Nr. 12) | d) Änderungen von Kommunikations- und Daten- übertragungssystemen planen h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten | 13 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Abs. 1 Nr. 13) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | d) Auftragsdurchführung durch externes Personal be- aufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren | 16 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkver- träge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungs- ordnungen, beachten i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen- über Leistungserbringern berücksichtigen | Zeitrahmen 10 | 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Abs. 1 Nr. 5) | c) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden k) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 3 bis 5 | 6 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Abs. 1 Nr. 6) | k) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden m) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lem- techniken anwenden | 8 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren | 9 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Abs. 1 Nr. 9) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurtei- len | 11 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 11) | e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren | 14 | Instandhalten gebäude- technischer Anlagen und Systeme (§ 7 Abs. 1 Nr. 14) | d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwa- chen, Sicherungsmaßnahmen durchführen e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nach- füllen, Wartungsprotokolle erstellen g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Si- cherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Ge- räten prüfen und dokumentieren h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und proto- kollieren i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instand- haltungsplänen mitwirken | 15 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Abs. 1 Nr. 15) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuem c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Ein- richtungen einweisen f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheits- einrichtungen einweisen | | | k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen | | 16 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Abs. 1 Nr. 16) | c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten | Zeitrahmen 11 | 17 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Abs. 1 Nr. 17) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen nutzen und bearbeiten, technologi- sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele- vante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und or- ganisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufga- ben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nach- gelagerten Bereichen abstirnrnen, Planungsunter- lagen erstellen, die für die Sicherung der betriebli- chen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und be- vorraten f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwa- chen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Si- cherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursa- chen von Fehlem und Qualitätsmängeln systema- tisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrech- nen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutem k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun- gen zusammenstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor- gängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeits- bereich beitragen | 10 bis 12 | | (Text neue Fassung) Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind 1 | 2 | 3 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Strom- kreise und Schutzmaßnahmen festlegen c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Syste- men, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen d) Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungs- systemen planen e) technische Schnittstellen und Netztopologien klären f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezi- fischen Vorgaben auswählen h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten i) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten er- stellen 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigu- rieren, montieren und demontieren b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Mes- sen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen d) Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen e) Netz- und Bussysteme anpassen f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Be- trieb nehmen 15 | Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzu- stand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuch- tungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und techni- schen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Siche- rungsmaßnahmen durchführen e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Be- triebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und do- kumentieren h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefah- renstellen analysieren und erfassen j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungs- plänen mitwirken 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kun- denwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Ge- sichtspunkte steuern b) Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zu- ständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren d) Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichti- gen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einwei- sen g) Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen be- dienen und anpassen h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Ver- bräuche optimieren k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungs- potentiale erfassen 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenban- ken verwalten d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und aus- führen e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträ- gen mitwirken g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeit- nehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leis- tungserbringern berücksichtigen 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen fest- stellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatori- sche Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der be- trieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Ver- brauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeits- sicherheit und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Ab- rechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und über- geben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienst- leistungen erläutern k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusam- menstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Ar- beitsergebnisse und -durchführung bewerten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Pro- dukten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten Teil B: Zeitliche Gliederung Abschnitt 1 Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitrahmen in Monaten 1 | 2 | 3 | 4 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 7 Absatz 1 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbil- dungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen | 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 7 Absatz 1 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und sei- ner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Be- rufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungs- rechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes be- schreiben | während der gesamten Ausbildung 3 | Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 7 Absatz 1 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Ar- beiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4 | Umweltschutz (§ 7 Absatz 1 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins- besondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 5 | Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 7 Absatz 1 Nummer 5) | a) auftragsbezogene und technische Unterlagen un- ter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen b) Daten und Dokumente pflegen, austauschen, si- chern und archivieren c) Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfan- gen und analysieren d) Vorschriften zum Datenschutz anwenden e) informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Termin- verfolgung anwenden f) Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten | | g) digitale Lernmedien nutzen h) die informationstechnischen Schutzziele Verfüg- barkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen i) betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Daten- trägern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten j) Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Sys- temen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen k) Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visuali- sierungssysteme nutzen l) in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten | Abschnitt 2 1. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 1 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 5 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung der betrieblichen Vorgaben einrichten b) erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesys- teme und sonstige Materialien für den Arbeitsab- lauf feststellen und auswählen, termingerecht an- fordern, prüfen, transportieren, lagern und bereit- stellen l) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | a) Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | a) Messverfahren und Messgeräte auswählen b) elektrische Größen messen, bewerten und be- rechnen 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbin- den, konfigurieren, montieren und demontieren Zeitrahmen 2 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunter- lagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen b) Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwenden | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | a) Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksich- tigung betrieblicher Vorgaben einrichten c) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berück- sichtigen sowie bei Abweichungen von der Pla- nung Prioritäten setzen | 2 bis 4 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden c) Leitungswege und Gerätemontageorte unter Be- achtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen d) elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlege- systeme auswählen und montieren e) Leitungen installieren 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | c) Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen d) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | e) technische Schnittstellen und Netztopologien klä- ren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen i) technische Unterlagen für die Ausführung der Ar- beiten erstellen 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen Zeitrahmen 3 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | a) technische Zeichnungen und Schaltungsunterla- gen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen | 3 bis 4 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | b) Leitungen auswählen und zurichten sowie Bau- gruppen und Geräte mit unterschiedlichen An- schlusstechniken verbinden f) elektrische Geräte herstellen oder elektrische An- lagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | c) Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen d) Steuerschaltungen analysieren e) Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen f) systematische Fehlersuche durchführen 11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen | 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, ver- drahten und kennzeichnen Zeitrahmen 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | f) Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Ge- sichtspunkten einrichten, grafische Benutzerober- flächen einrichten | 1 bis 2 11 | Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 11) | a) Hard- und Softwarekomponenten auswählen b) Betriebssysteme und Anwendungsprogramme in- stallieren und konfigurieren c) IT-Systeme in Netzwerke einbinden d) Tools und Testprogramme einsetzen 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr Zeitrahmen 5 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | g) beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betrei- ben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten | 2 bis 3 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | a) Funktion von Schutz- und Potentialausgleichs- leitern prüfen und beurteilen b) Isolationswiderstände messen und beurteilen e) Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anla- gen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen g) Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen h) elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebs- mittel beurteilen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen pla- nen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen fest- legen Zeitrahmen 6 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | e) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden f) Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen | 3 bis 4 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | g) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen h) Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | f) Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beur- teilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | b) auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen c) Störungsmeldungen aufnehmen 15 | Instandhalten gebäude- technischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | a) technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen b) Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicher- heitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtun- gen, inspizieren c) wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebs- spezifischer Vorgaben durchführen f) Störmeldungen aufnehmen und beurteilen 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | b) Störungen analysieren und unter Berücksichti- gung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Stö- rungsbeseitigung ergreifen 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | a) Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen e) Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbe- reiche klären 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr Zeitrahmen 7 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und be- rufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, aus- werten und anwenden h) Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | g) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführ- barkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieb- lichen Möglichkeiten abstimmen 8 | Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 7 Absatz 1 Nummer 8) | h) Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht ver- brauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | a) Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungs- varianten anbieten | 1 bis 3 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | a) Kundenanforderungen analysieren g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | b) Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen c) Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Re- geln, Messen und Überwachen einbauen, verdrah- ten und kennzeichnen e) Netz- und Bussysteme anpassen f) Beleuchtungssysteme montieren und installieren g) Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Sys- teme in Betrieb nehmen 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | g) Visualisierungsanwendungen von technischen An- lagen bedienen und anpassen i) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen ein- stellen Zeitrahmen 8 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | e) Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durch- führen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten ver- gleichen h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten | 3 bis 5 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | d) Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungs- varianten aufzeigen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von techni- schen Systemen, insbesondere von Energieum- wandlungseinrichtungen und Versorgungssyste- men, planen f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Be- stimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | h) Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen j) Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Soll- wert feststellen, Verbräuche optimieren 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | d) Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Reali- sierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen 3. und 4. Ausbildungsjahr Zeitrahmen 9 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | c) im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen d) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen g) Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächs- ergebnisse schriftlich fixieren i) Konflikte im Team lösen | 2 bis 4 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | d) Aufgaben im Team planen und abstimmen, kultu- relle Identitäten berücksichtigen j) interne und externe Leistungserbringung verglei- chen 13 | Technische Auftrags- analyse, Lösungs- entwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | d) Änderungen von Kommunikations- und Daten- übertragungssystemen planen h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten 14 | Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | d) Signal- und Datenübertragungssysteme installie- ren, prüfen und in Betrieb nehmen 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | d) Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | b) Rapporte und Leistungsnachweise prüfen f) an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken g) Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen h) vertragliche Regelungen, insbesondere Werkver- träge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdin- gungsordnungen, beachten i) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegen- über Leistungserbringern berücksichtigen Zeitrahmen 10 6 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6) | b) Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden j) schriftliche Kommunikation in Deutsch und Eng- lisch durchführen | 7 | Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7) | i) qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituatio- nen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und an- wenden k) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- möglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden | 3 bis 5 9 | Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9) | i) Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponen- ten prüfen, Datenprotokolle interpretieren 10 | Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10) | i) Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beur- teilen 12 | Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 12) | e) Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsre- geln und Vorschriften hinweisen f) technische Unterstützung leisten g) Informationsaustausch zu den Kunden organisie- ren 15 | Instandhalten gebäude- technischer Anlagen und Systeme (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | d) Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwa- chen, Sicherungsmaßnahmen durchführen e) gebäudetechnische Anlagen warten, insbeson- dere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleiß- teile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen g) Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentieren h) Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und proto- kollieren i) Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen j) bei der Aufstellung und Optimierung von Instand- haltungsplänen mitwirken 16 | Betreiben von technischen Systemen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16) | a) Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuern c) Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren e) Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Ein- richtungen einweisen f) Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicher- heitseinrichtungen einweisen k) Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen 17 | Technisches Gebäudemanagement (§ 7 Absatz 1 Nummer 17) | c) Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten Zeitrahmen 11 18 | Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18) | a) Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen b) Informationen beschaffen und bewerten, Doku- mentationen nutzen und bearbeiten, technologi- sche Entwicklungen feststellen, sicherheitsrele- vante Unterlagen berücksichtigen c) Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnitt- stellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken d) Angebote und Kostenvoranschläge unter Beach- tung betrieblicher Regeln einholen, prüfen und bewerten e) Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungs- unterlagen erstellen, die für die Sicherung der be- trieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsma- terialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten f) Fremdleistungen veranlassen, prüfen und über- wachen g) Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durch- führen, Einhaltung von Terminen verfolgen h) Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ur- sachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste- matisch suchen, beseitigen und dokumentieren i) Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrech- nen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkula- tion durchführen j) technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern k) Systemdokumentation und Bedienungsanleitun- gen zusammenstellen und modifizieren l) Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durch- führen, Arbeitsergebnisse und -durchführung be- werten m) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- vorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Ar- beitsbereich beitragen n) Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistun- gen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten | 10 bis 12 |
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