Anlage 3a - Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

neugefasst durch B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-6 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft


Anlage 3a hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

123
Lfd.
Nr.
Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung
mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Anforderungen für die Herstellung von Hart- und
Schnittkäse in Betrieben der Alm- und Alpwirtschaft
1Kapitel I Nummer 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2
Halbsatz 1 (Handwaschbecken mit Warm- und
Kaltwasserzufuhr)
Der Betrieb verfügt über andere hygienisch unbe-
denkliche Handwaschgelegenheiten.
2Kapitel I Nummer 3 Satz 1 und Nummer 8 (Kana-
lisationsanschluss und Abwasserableitungssys-
tem)
Sicherstellung durch das Eigenkontrollsystem,
dass Lebensmittel weder direkt noch indirekt durch
Abwässer nachteilig beeinflusst werden.
3Kapitel I Nummer 4 Satz 3 (von Handwaschbecken
getrennte Vorrichtungen zum Waschen der Le-
bensmittel)
Zeitlich getrennte Nutzung der Vorrichtungen für
das Waschen der Hände und das Waschen der Le-
bensmittel und Vermeidung der nachteiligen Beein-
flussung von Lebensmitteln.
4Kapitel VII Nummer 1 Buchstabe a (Verfügbarkeit
von Trinkwasser)
Ausreichende Verfügbarkeit von Wasser, das ein-
mal jährlich auf die Einhaltungen der Anforderun-
gen der Trinkwasserverordnung untersucht wird.



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts V. v. 11. Mai 2010 BGBl. I S. 612 m.W.v. 21. Mai 2010

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Frühere Fassungen von Anlage 3a LMHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.05.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3a LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3a LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6a LMHV Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft (vom 21.05.2010)
... mit einer Reifungszeit von jeweils mehr als 60 Tagen herstellen, gelten die in Anlage 3a Spalte 2 jeweils bezeichneten Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht, soweit die in ... 2 jeweils bezeichneten Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht, soweit die in Anlage 3a Spalte 3 jeweils bezeichneten Anforderungen erfüllt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 1 1. EULMRDVÄndV Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
... 2 jeweils bezeichneten Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht, soweit die in Anlage 3a Spalte 3 jeweils bezeichneten Anforderungen erfüllt werden." 2. Nach Anlage 3 ... Anforderungen erfüllt werden." 2. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von ... 2. Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt: „Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der ...


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