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Anlage 1d - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke



Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke (BGBl. 2021 I S. 3685)




 
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Frühere Fassungen von Anlage 1d PassV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1d PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1d PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 01.09.2021)
...  (4) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet ...
§ 2 PassV Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten (vom 01.01.2024)
...  (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet ...
§ 18 PassV Übergangsregelung (vom 01.09.2021)
... Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Angaben eingefügt: „Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d ". b) Folgende Angabe wird angefügt: „Anlage 11". ... (4) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden. § 2 Muster des Kinderreisepasses; ... (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden. § 3 Muster des vorläufigen ... (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden." 3. Die Überschrift des § 4 wird ... Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des ... zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung (BGBl. 2021 I S. 3684)] Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke  ...