Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BilBuchhPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BilBuchhPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BilBuchhPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin nach den §§ 2 bis 7 sowie zu weiteren Qualifikationen nach den §§ 8 und 9 durchführen, in denen ...
§ 6 BilBuchhPrV Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
... ein Zeugnis nach der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung nach § 5 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 29 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
... Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... 2020" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die ... c) Nach Nummer 7 wird der Klammerzusatz durch den Klammerzusatz „(Im Fall des § 5 : „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick ... des § 5: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ...