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§ 1 - Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)

neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 18.12.2007; FNA: 2030-32 Beamte
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§ 1 Begriffsbestimmung



Einsatzgeschädigte im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
Soldatinnen und Soldaten,

2.
Beamtinnen und Beamte des Bundes,

3.
Richterinnen und Richter des Bundes,

4.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, mit Ausnahme der bei deutschen Dienststellen im Ausland eingestellten Ortskräfte, sowie

5.
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks nach § 2 Abs. 1 des THW-Gesetzes,

die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes oder § 31a des Beamtenversorgungsgesetzes erlitten haben.





 

Frühere Fassungen von § 1 EinsatzWVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2350

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 EinsatzWVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EinsatzWVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinsatzWVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EinsatzWVG Anwendungsbereich (vom 01.09.2009)
... beurlaubt worden sind und bei oder infolge dieser Tätigkeit einen Einsatzunfall nach § 1 erlitten haben. (2) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1, die zugleich unter ... Einsatzunfall nach § 1 erlitten haben. (2) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1, die zugleich unter § 1 Nr. 2, 3 oder 4 fallen, gelten für die Anwendung dieses ... haben. (2) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1, die zugleich unter § 1 Nr. 2, 3 oder 4 fallen, gelten für die Anwendung dieses Gesetzes ausschließlich als ... die Anwendung dieses Gesetzes ausschließlich als Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1, wenn sie den Einsatzunfall in einem Wehrdienstverhältnis erlitten haben. Haben ... in einem Wehrdienstverhältnis erlitten haben. Haben Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 bis 4 den Einsatzunfall in einem Dienstverhältnis nach dem THW-Gesetz erlitten, sind ... nach dem THW-Gesetz erlitten, sind auf sie die für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 geltenden Vorschriften anzuwenden. (3) § 63c Abs. 6 des ...
§ 4 EinsatzWVG Schutzzeit (vom 09.08.2019)
...  (2) Während der Schutzzeit dürfen 1. Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 , die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, wegen durch den ... anzuwenden ist, und 2. die Arbeitsverhältnisse von Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 4 oder 5 mit dem Bund nicht wegen der durch den Einsatzunfall bedingten Arbeitsunfähigkeit ... Versetzung in den Ruhestand zuständig ist. Für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 trifft die Feststellung die Bundesanstalt Technisches ...
§ 5 EinsatzWVG Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen (vom 09.08.2019)
... 1 Satz 1 darf nicht zur Beeinträchtigung des Werdegangs der Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 1 bis 4 führen. Diese sind während der Schutzzeit in Personalauswahlentscheidungen ...
§ 6 EinsatzWVG Wehrdienstverhältnis besonderer Art (vom 05.04.2017)
... Endet das Wehrdienstverhältnis Einsatzgeschädigter nach § 1 Nr. 1 , die nicht in einem auf Lebenszeit begründeten Wehrdienstverhältnis stehen, während ... Antrag der Soldatin oder des Soldaten. (5) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , deren nicht auf Lebenszeit begründetes Wehrdienstverhältnis durch Zeitablauf geendet ...
§ 7 EinsatzWVG Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat (vom 05.04.2017)
... Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , deren Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um mindestens 30 ... bewährt haben. Endet das Wehrdienstverhältnis Einsatzgeschädigter nach § 1 Nr. 1 , die nicht in einem auf Lebenszeit begründeten Wehrdienstverhältnis stehen, während ... tritt. (2) Absatz 1 gilt nicht für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , die 1. aus einem früheren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ...
§ 8 EinsatzWVG Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (vom 05.04.2017)
... Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , die nicht in einem auf Lebenszeit begründeten Wehrdienstverhältnis stehen und deren ... Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass die Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 1 nicht bereits nach § 7 Abs. 1 berufen worden sind und kein Fall des § 7 Abs. 2 vorliegt. ... im bisherigen Status nicht möglich ist. Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , die Beamtinnen oder Beamte anderer Dienstherren, Richterinnen oder Richter der Länder sowie ...
§ 9 EinsatzWVG Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (vom 09.08.2019)
... Teils des Soldatenversorgungsgesetzes. (2) Die Versorgung Einsatzgeschädigter nach § 1 Nr. 1 , die sich in einer Schutzzeit nach § 4 befinden und nicht nach § 7 oder § 8 ... 42 des Soldatenversorgungsgesetzes ist auf die Hinterbliebenen der Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 1 , die während der Schutzzeit nach § 4 verstorben sind, unbeachtlich einer Wehrdienstzeit ... 62 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes gilt entsprechend für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 1 , deren Wehrdienstverhältnis besonderer Art anders als durch eine Berufung nach § 7 Abs. ... 1 Satz 1 Nr. 2 geendet hat, und für die Hinterbliebenen der Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 1 , die während des Wehrdienstverhältnisses besonderer Art verstorben ...
§ 10 EinsatzWVG Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung (vom 09.08.2019)
... sich um die Dauer der restlichen Schutzzeit. (2) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 2 in einem Beamtenverhältnis auf Zeit, deren gesundheitliche Schädigung erst nach Ende ...
§ 11 EinsatzWVG Weiterverwendung nach der Schutzzeit (vom 05.04.2017)
... Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 2 , die sich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit befinden und deren Erwerbsfähigkeit ... entsprechend. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 3 entsprechend.  ...
§ 12 EinsatzWVG Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung (vom 09.08.2019)
... Befristete Arbeitsverhältnisse Einsatzgeschädigter nach § 1 Nr. 4 werden bis zum Ende der Schutzzeit verlängert. Leistungen nach § 4 Absatz 1 ... Befristung von Arbeitsverträgen. (2) Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 4 , die während eines befristeten Arbeitsverhältnisses einen Einsatzunfall erlitten haben ...
§ 13 EinsatzWVG Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit (vom 01.01.2015)
... bisherigen monatlichen Nettoentgelts unterschreitet, erhalten Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 4 vom Arbeitgeber einen Ausgleichsbetrag in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem ...
§ 14 EinsatzWVG Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit (vom 13.12.2011)
... nach § 1 Nr. 4, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um ...
§ 15 EinsatzWVG Befristete Arbeitsverhältnisse (vom 13.12.2011)
... nach § 1 Nr. 4, deren Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um mindestens ...
§ 16 EinsatzWVG Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks (vom 05.04.2017)
... Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 , die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen oder deren ... Der Anspruch nach Satz 1 setzt voraus, dass die oder der Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 nicht bereits aus einem früheren öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in den ... entsprechend. (2) Absatz 1 gilt auch für Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 , die zum Zeitpunkt des Einsatzunfalls in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben ...
§ 17 EinsatzWVG Erstattungsanspruch
... das Beschäftigungsverhältnis mit einer oder einem Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 5 nach Maßgabe der §§ 4 und 5 fortführt, ohne nach diesen Vorschriften ...
§ 18 EinsatzWVG Entschädigung (vom 09.08.2019)
... Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 5 erhalten von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf Antrag für die Dauer der Schutzzeit ... nach § 4 Absatz 1 Satz 1 den beruflichen Werdegang von Einsatzgeschädigten nach § 1 Nr. 5 , erhalten diese einen angemessenen Ausgleich ihrer Nachteile von der Bundesanstalt Technisches ...
§ 20 EinsatzWVG Zum Bund abgeordnete Beschäftigte (vom 26.07.2012)
... beim Bund gelten die in Satz 1 genannten Personen als Einsatzgeschädigte nach § 1 Nr. 2 bis 4. (2) Absatz 1 gilt nicht im Falle geringfügiger gesundheitlicher ...
§ 23 EinsatzWVG Zuständiger Geschäftsbereich (vom 27.06.2020)
... Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt 1. bei Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 1 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, 2. bei ... des Bundesministeriums der Verteidigung, 2. bei Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 5 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, 3. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BwEinsatzBerStG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
...  „Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmung § 2 Anwendungsbereich § 3 Berufliche ...

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (EinsatzVVerbG)
G. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2458
Artikel 3 EinsatzVVerbG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
... nach diesem Gesetz erfolgt 1. bei Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 1 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, 2. bei ... des Bundesministeriums der Verteidigung, 2. bei Einsatzgeschädigten nach § 1 Nummer 5 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, 3. in den ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 THW-HelfRGuaÄndG Änderungen weiterer Vorschriften
... 40 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) geändert worden ist, werden in § 1 Nummer 5 und in § 18 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Wörter ...