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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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§ 14 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (AutomAusbErprobV k.a.Abk.)
V. v. 08.01.2008 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 14 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2015 AutomAusbErprobV
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft und am 31. Juli 2015 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft V. v. 2. April 2013 BGBl. I S. 656 m.W.v. 9. April 2013
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Frühere Fassungen von § 14 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.04.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft vom 02.04.2013 BGBl. I S. 656 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 AutomAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AutomAusbErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Artikel 1 1. AutomAusbErprobVÄndV
... § 14 der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der ...
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