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Anlage 2 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (AutomAusbErprobV k.a.Abk.)

V. v. 08.01.2008 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau


Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1 Automatenservice
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 1)
a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art
ihrer Dienstleistung unterscheiden
b) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-
mittel übernehmen
c) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-
zähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren
d) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsge-
recht befüllen und leeren
e) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten
durchführen
f) Handbücher und Bedienungshinweise nut-
zen
g) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch-
führen
18  
h) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-
chen erkennen, vor Ort beheben und doku-
mentieren
i) Maßnahmen zum Manipulationsschutz er-
greifen
j) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-
und Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder
lesen und anwenden
k) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau-
gruppen und Bauteile austauschen
l) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit
vorhandenen Anschlüssen verbinden
m) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-
stellplatz der Automaten ergreifen
n) Kunden die Funktion von Automaten erklären
und sie in die Bedienung einweisen
 19 
2 Technische Kommunikation
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 2)
a) Informationssysteme nutzen, Software ein-
setzen, Peripheriegeräte anschließen, Daten
eingeben, sichern und pflegen
b) Regelungen zum Datenschutz und zur Da-
tensicherheit einhalten
3  
c) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
lesen und auswerten
d) Protokolle und Berichte anfertigen
 4 
3Warenbewirtschaftung
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 3)
a) automatengerechte Produkte unterscheiden
b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln
und nach Verwendungszwecken zusammen-
stellen
c) Warenbestände und Warenzustand prüfen,
Ablauffristen berücksichtigen, Fehlbestände
ergänzen
d) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und
rückführen
14  
4 Abrechnungen und
Auswertungen von
Automatenaufstellplätzen
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 4)
a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-
ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich
durchführen
6  
b) Automatenabrechnungen und Kassenab-
schlüsse durchführen
c) Geldbewegungen dokumentieren
d) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-
werten
e) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkula-
tionen durchführen, Schlussfolgerungen
ableiten und Optimierungen vorschlagen
 12 
5Verkaufsförderung
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 5)
a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur
Kundengewinnung umsetzen
b) über Leistungsangebote informieren, Kun-
denwünsche ermitteln
c) Verbesserungen des Leistungsangebotes
vorschlagen
d) Informations- und Beratungsgespräche füh-
ren
e) Beschwerden und Reklamationen entgegen-
nehmen und bearbeiten
f) Werbeaktionen umsetzen
 10 
6 Rechtliche
Rahmenbedingungen für
die Automatenwirtschaft
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 6)
a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-
tungsvorschriften umsetzen
b) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-
mungen kontrollieren
c) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmun-
gen kontrollieren
d) datenschutzrechtliche Bestimmungen be-
achten
5  
e) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften
beachten
f) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif-
ten bei der Automatenaufstellung einhalten
 3 


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1Kaufmännische
Geschäftsprozesse in
der Automatenwirtschaft
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 1)
a) Preise kalkulieren und gestalten, Reparatur-
und Serviceleistungen planen, anbieten und
organisieren
b) Standortkalkulationen erstellen, Standortin-
vestitionen planen
c) Bonitätsprüfungen durchführen
d) Finanzierungsarten auswählen, Finanzie-
rungskosten ermitteln
e) Verträge vorbereiten und allgemeine Ge-
schäftsbedingungen anwenden
f) Rechnungen erstellen, Vorgänge des Zah-
lungsverkehrs und des Mahnwesens bear-
beiten
g) Eingangsrechnungen bearbeiten
h) Geschäftsvorgänge buchen
i) Kosten und Erlöse ermitteln und analysieren,
betriebliche Erfolgsrechnungen vorbereiten
j) Statistiken erstellen und auswerten, Daten
für kaufmännische Planungs-, Steuerungs-
und Kontrollaufgaben aufbereiten
k) vorbereitende Arbeiten für Abschlüsse
durchführen
  24
2Installation und
Inbetriebnahme
von Automaten
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 2)
a) Bauteile und Werkstoffe, insbesondere aus
Kunststoff und Metall, manuell und maschi-
nell bearbeiten
b) elektrische Betriebsmittel unter Beachtung
ihrer mechanischen und elektrischen Sicher-
heit auswählen
c) Automaten nachrüsten, demontieren und
montieren, Funktionsfähigkeit herstellen,
elektromagnetische Verträglichkeit beachten
d) Schutz gegen direktes Berühren sicherstel-
len, mechanische und elektrische Sicher-
heitsvorrichtungen auf ihre Wirksamkeit prü-
fen
e) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen,
insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit
beurteilen, Leitungen und Verlegesysteme
auswählen und zurichten
f) Messverfahren und Messgeräte auswählen
und handhaben
g) elektrische und mechanische Größen mes-
sen, prüfen und bewerten
h) Steuerschaltungen aufbauen und ihre Funk-
tion prüfen
i) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
j) Baugruppen und Geräte mit unterschiedli-
chen Anschlusstechniken verbinden und
konfigurieren
k) Versorgungsanschlüsse, insbesondere zur
Energieversorgung, einrichten und prüfen
l) Schutz- und Potenzialausgleichsleiter prüfen
und beurteilen
m) Isolationswiderstände messen und beurtei-
len
n) Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Schlag ergreifen
o) Schutzarten von elektrischen Geräten hin-
sichtlich der Umgebungsbedingungen beur-
teilen
p) Automaten in Betrieb nehmen
q) Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
von Automaten sicherstellen und dokumen-
tieren
r) Datenprotokolle interpretieren
  24
3Marketing
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 3)
a) Standort- und Marktanalysen durchführen
b) Automaten nach Standortgesichtspunkten
auswählen
c) Maßnahmen zur Kundengewinnung und
Kundenbindung entwickeln und umsetzen
d) Vertriebsstrategien entwickeln, Vertriebs-
wege auswählen
e) Werbemaßnahmen einschließlich Erfolgs-
kontrollen durchführen
f) Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten durch-
führen
  13
4Personalwirtschaft
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 4)
a) Personalplanung durchführen
b) Instrumente der Personalbeschaffung und
-auswahl anwenden
c) Vorgänge der Personalverwaltung auch in
Verbindung mit Beginn und Beendigung von
Arbeitsverhältnissen unter Beachtung ar-
beits- und tarifrechtlicher Bestimmungen be-
arbeiten
d) Personaleinsatz planen
e) Personalentwicklungsmaßnahmen planen
und umsetzen
f) Entgeltabrechnungen vorbereiten
  13
5Instandhaltung
von Automaten
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 5)
a) mechatronische Verschleißteile austauschen
b) Baugruppen und -teile demontieren, instand
setzen und montieren
c) Schaltungsunterlagen von Baugruppen und
Geräten lesen und anwenden
d) elektrische Pläne, Funktions-, Aufbau- und
Anschlusspläne lesen und anwenden
e) Bauteile austauschen und nacharbeiten
f) systematische Fehlersuche durchführen
g) Störungsursachen feststellen und analysie-
ren, Störungen beseitigen
h) Prüfarten, Prüfmittel und Prüfpläne auswäh-
len und anwenden
i) Diagnose- und Wartungssysteme nutzen
j) mechatronische Systeme in Betrieb nehmen
k) Funktionsprüfungen durchführen
l) Systemparameter bei der Inbetriebnahme
ermitteln, mit vorgegebenen Werten verglei-
chen und einstellen
m) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
  13
6Informations- und
Kommunikationstechnik
für Automaten
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 6)
a) Softwarekomponenten auswählen, installie-
ren, testen und anpassen
b) Versionswechsel von Software durchführen
c) Betriebssysteme und Anwendungspro-
gramme installieren und konfigurieren
d) IT-Systeme in Netzwerke einbinden
e) Datenübertragung und Netzwerke prüfen,
Störungen beheben
f) Testprogramme einsetzen, Hardwarekompo-
nenten auswählen, prüfen und austauschen
g) Kompatibilität von Hardwarekomponenten
sowie Systemvoraussetzungen für Software
prüfen
h) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
ermitteln und auswerten
i) Hard- und Softwareänderungen dokumen-
tieren
  13


Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
123
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-
besondere Abschluss, Dauer und Beendi-
gung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-
nen
e) wesentliche Bestimmungen der für den aus-
bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
nennen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden
Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-
bes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und
Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes
und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-
ganisationen, Berufsvertretungen und Ge-
werkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs- oder personalvertre-
tungsrechtlichen Organe des ausbildenden
Betriebes beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen
zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-
zes anwenden, Verhaltensweisen bei Brän-
den beschreiben und Maßnahmen der
Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-
tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-
gen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-
lungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-
weltschonenden Energie- und Materialver-
wendung nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation,
Kommunikation,
Qualitätssicherung
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 5)
a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und
planen
c) Termine planen und kontrollieren
d) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich
analysieren und Maßnahmen zur Verbesse-
rung einleiten
e) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und
Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
6  
f) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Kommunikationstechniken anwenden
h) Standardsoftware anwenden, Daten einge-
ben, sichern und pflegen
i) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
 4 
6Unternehmerisches Handeln
(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 6)
a) Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs-
und Lebensplanung erläutern
b) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen,
Chancen und Risiken unternehmerischen
Handelns aufzeigen
c) rechtliche und finanzielle Bedingungen für
die Gründung eines Unternehmens erläutern,
Rechtsformen unterscheiden
  2




 

Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AutomAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AutomAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AutomAusbErprobV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 ) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 10 AutomAusbErprobV Teil 1 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau
... stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 11 AutomAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...