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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (AutomAusbErprobV k.a.Abk.)
V. v. 08.01.2008 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau
Anlage 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
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1 | Automatenservice (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 1) | a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art ihrer Dienstleistung unterscheiden b) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs- mittel übernehmen c) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll- zähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren d) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsge- recht befüllen und leeren e) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten durchführen f) Handbücher und Bedienungshinweise nut- zen g) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch- führen | 18 | ||
h) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa- chen erkennen, vor Ort beheben und doku- mentieren i) Maßnahmen zum Manipulationsschutz er- greifen j) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau- und Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder lesen und anwenden k) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau- gruppen und Bauteile austauschen l) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit vorhandenen Anschlüssen verbinden m) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf- stellplatz der Automaten ergreifen n) Kunden die Funktion von Automaten erklären und sie in die Bedienung einweisen | 19 | ||||
2 | Technische Kommunikation (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 2) | a) Informationssysteme nutzen, Software ein- setzen, Peripheriegeräte anschließen, Daten eingeben, sichern und pflegen b) Regelungen zum Datenschutz und zur Da- tensicherheit einhalten | 3 | ||
c) digitale und analoge Prüf- und Messdaten lesen und auswerten d) Protokolle und Berichte anfertigen | 4 | ||||
3 | Warenbewirtschaftung (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 3) | a) automatengerechte Produkte unterscheiden b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln und nach Verwendungszwecken zusammen- stellen c) Warenbestände und Warenzustand prüfen, Ablauffristen berücksichtigen, Fehlbestände ergänzen d) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und rückführen | 14 | ||
4 | Abrechnungen und Auswertungen von Automatenaufstellplätzen (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 4) | a) Kassenbestände auslesen und dokumentie- ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich durchführen | 6 | ||
b) Automatenabrechnungen und Kassenab- schlüsse durchführen c) Geldbewegungen dokumentieren d) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus- werten e) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkula- tionen durchführen, Schlussfolgerungen ableiten und Optimierungen vorschlagen | 12 | ||||
5 | Verkaufsförderung (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 5) | a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kundengewinnung umsetzen b) über Leistungsangebote informieren, Kun- denwünsche ermitteln c) Verbesserungen des Leistungsangebotes vorschlagen d) Informations- und Beratungsgespräche füh- ren e) Beschwerden und Reklamationen entgegen- nehmen und bearbeiten f) Werbeaktionen umsetzen | 10 | ||
6 | Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 6) | a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü- tungsvorschriften umsetzen b) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim- mungen kontrollieren c) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmun- gen kontrollieren d) datenschutzrechtliche Bestimmungen be- achten | 5 | ||
e) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften beachten f) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif- ten bei der Automatenaufstellung einhalten | 3 |
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
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1 | Kaufmännische Geschäftsprozesse in der Automatenwirtschaft (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 1) | a) Preise kalkulieren und gestalten, Reparatur- und Serviceleistungen planen, anbieten und organisieren b) Standortkalkulationen erstellen, Standortin- vestitionen planen c) Bonitätsprüfungen durchführen d) Finanzierungsarten auswählen, Finanzie- rungskosten ermitteln e) Verträge vorbereiten und allgemeine Ge- schäftsbedingungen anwenden f) Rechnungen erstellen, Vorgänge des Zah- lungsverkehrs und des Mahnwesens bear- beiten g) Eingangsrechnungen bearbeiten h) Geschäftsvorgänge buchen i) Kosten und Erlöse ermitteln und analysieren, betriebliche Erfolgsrechnungen vorbereiten j) Statistiken erstellen und auswerten, Daten für kaufmännische Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben aufbereiten k) vorbereitende Arbeiten für Abschlüsse durchführen | 24 | ||
2 | Installation und Inbetriebnahme von Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 2) | a) Bauteile und Werkstoffe, insbesondere aus Kunststoff und Metall, manuell und maschi- nell bearbeiten b) elektrische Betriebsmittel unter Beachtung ihrer mechanischen und elektrischen Sicher- heit auswählen c) Automaten nachrüsten, demontieren und montieren, Funktionsfähigkeit herstellen, elektromagnetische Verträglichkeit beachten d) Schutz gegen direktes Berühren sicherstel- len, mechanische und elektrische Sicher- heitsvorrichtungen auf ihre Wirksamkeit prü- fen e) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit beurteilen, Leitungen und Verlegesysteme auswählen und zurichten f) Messverfahren und Messgeräte auswählen und handhaben g) elektrische und mechanische Größen mes- sen, prüfen und bewerten h) Steuerschaltungen aufbauen und ihre Funk- tion prüfen i) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen j) Baugruppen und Geräte mit unterschiedli- chen Anschlusstechniken verbinden und konfigurieren k) Versorgungsanschlüsse, insbesondere zur Energieversorgung, einrichten und prüfen l) Schutz- und Potenzialausgleichsleiter prüfen und beurteilen m) Isolationswiderstände messen und beurtei- len n) Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag ergreifen o) Schutzarten von elektrischen Geräten hin- sichtlich der Umgebungsbedingungen beur- teilen p) Automaten in Betrieb nehmen q) Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von Automaten sicherstellen und dokumen- tieren r) Datenprotokolle interpretieren | 24 | ||
3 | Marketing (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 3) | a) Standort- und Marktanalysen durchführen b) Automaten nach Standortgesichtspunkten auswählen c) Maßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenbindung entwickeln und umsetzen d) Vertriebsstrategien entwickeln, Vertriebs- wege auswählen e) Werbemaßnahmen einschließlich Erfolgs- kontrollen durchführen f) Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten durch- führen | 13 | ||
4 | Personalwirtschaft (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 4) | a) Personalplanung durchführen b) Instrumente der Personalbeschaffung und -auswahl anwenden c) Vorgänge der Personalverwaltung auch in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Beachtung ar- beits- und tarifrechtlicher Bestimmungen be- arbeiten d) Personaleinsatz planen e) Personalentwicklungsmaßnahmen planen und umsetzen f) Entgeltabrechnungen vorbereiten | 13 | ||
5 | Instandhaltung von Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 5) | a) mechatronische Verschleißteile austauschen b) Baugruppen und -teile demontieren, instand setzen und montieren c) Schaltungsunterlagen von Baugruppen und Geräten lesen und anwenden d) elektrische Pläne, Funktions-, Aufbau- und Anschlusspläne lesen und anwenden e) Bauteile austauschen und nacharbeiten f) systematische Fehlersuche durchführen g) Störungsursachen feststellen und analysie- ren, Störungen beseitigen h) Prüfarten, Prüfmittel und Prüfpläne auswäh- len und anwenden i) Diagnose- und Wartungssysteme nutzen j) mechatronische Systeme in Betrieb nehmen k) Funktionsprüfungen durchführen l) Systemparameter bei der Inbetriebnahme ermitteln, mit vorgegebenen Werten verglei- chen und einstellen m) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren | 13 | ||
6 | Informations- und Kommunikationstechnik für Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 6) | a) Softwarekomponenten auswählen, installie- ren, testen und anpassen b) Versionswechsel von Software durchführen c) Betriebssysteme und Anwendungspro- gramme installieren und konfigurieren d) IT-Systeme in Netzwerke einbinden e) Datenübertragung und Netzwerke prüfen, Störungen beheben f) Testprogramme einsetzen, Hardwarekompo- nenten auswählen, prüfen und austauschen g) Kompatibilität von Hardwarekomponenten sowie Systemvoraussetzungen für Software prüfen h) digitale und analoge Prüf- und Messdaten ermitteln und auswerten i) Hard- und Softwareänderungen dokumen- tieren | 13 |
Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
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1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins- besondere Abschluss, Dauer und Beendi- gung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen- nen e) wesentliche Bestimmungen der für den aus- bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln | ||
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie- bes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor- ganisationen, Berufsvertretungen und Ge- werkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertre- tungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | |||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall- verhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut- zes anwenden, Verhaltensweisen bei Brän- den beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen | |||
4 | Umweltschutz (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra- gen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege- lungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um- weltschonenden Energie- und Materialver- wendung nutzen d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien ei- ner umweltschonenden Entsorgung zuführen | |||
5 | Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 5) | a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und planen c) Termine planen und kontrollieren d) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich analysieren und Maßnahmen zur Verbesse- rung einleiten e) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten | 6 | ||
f) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und doku- mentieren g) Kommunikationstechniken anwenden h) Standardsoftware anwenden, Daten einge- ben, sichern und pflegen i) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden | 4 | ||||
6 | Unternehmerisches Handeln (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 6) | a) Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung erläutern b) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns aufzeigen c) rechtliche und finanzielle Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens erläutern, Rechtsformen unterscheiden | 2 |
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AutomAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AutomAusbErprobV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AutomAusbErprobV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2 ) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche ...
§ 10 AutomAusbErprobV Teil 1 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau
... stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 11 AutomAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau
... Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im ...
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