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Änderung Anlage Mindestzuführungsverordnung vom 07.08.2014
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Anlage a.F. (alte Fassung) in der vor dem 07.08.2014 geltenden Fassung | Anlage n.F. (neue Fassung) in der am 07.08.2014 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330 |
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(Text alte Fassung) Anlage (neu) | (Text neue Fassung)Anlage (zu § 11) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr ... |
Erträge*: Kapitalerträge | ... Euro Risikoergebnis | ... Euro übriges Ergebnis | ... Euro Summe | ... Euro Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen: Rechnungszins | ... Euro Direktgutschrift | ... Euro Zuführung zur RfB | ... Euro Summe | ... Euro * Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne des § 4 Absatz 3 bis 5 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag '-' bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat. |
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