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§ 10a - Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV k.a.Abk.)
V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 856 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-96 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-96 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10a Übergangsvorschrift
Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 begonnen wurden, ist § 7 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b nicht anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin V. v. 5. Juli 2022 BGBl. I S. 1070 m.W.v. 1. August 2022
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Frühere Fassungen von § 10a Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 05.07.2022 BGBl. I S. 1070 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10a Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a FriseurAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FriseurAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Artikel 1 2. FriseurAusbVÄndV
... wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Übergangsvorschrift". 2. Nach § 10 wird folgender § 10a ... „§ 10a Übergangsvorschrift". 2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Übergangsvorschrift Für ... 2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Übergangsvorschrift Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum ...
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