§ 5 - Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" (VFBAZV)

V. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1004 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 371
Geltung ab 17.06.2008; FNA: 860-3-30 Sozialgesetzbuch
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§ 5 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Juni 2008.



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