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Änderung Anlage 9 MTA-APrV vom 23.04.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 9 MTA-APrV, alle Änderungen durch Artikel 22 EURLHuGBUG am 23. April 2016 und Änderungshistorie der MTA-APrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 9 MTA-APrV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.04.2016 geltenden Fassung
Anlage 9 MTA-APrV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.04.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 22 G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2022) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 9 (zu § 25a Absatz 9) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 9 (zu § 25b Absatz 9) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3057)


vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidiert:

6. In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe '§ 25a' durch die Angabe '§ 25b' ersetzt.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2022)