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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 LandBauTMechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LandBauTMechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechaniker und zur Mechanikerin für Land- und Baumaschinentechnik
V. v. 19.06.2014 BGBl. I S. 811
Artikel 1 1. LandBauTMechAusbVÄndV
... situativen Fachgesprächs sind mit jeweils 30 Prozent zu gewichten." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung  ... zu gewichten." 5. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum ...
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