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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
§ 1 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)
V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. August 2007 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
Frühere Fassungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.01.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 IserlohnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IserlohnV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage IserlohnV (zu § 1) (vom 15.01.2013)
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Artikel 1 1. IserlohnVÄndV
... vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Juli ... mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt. 4. Die Anlage (zu § 1 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1) ... 4. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des ...
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