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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)
V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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Eingangsformel
Auf Grund des § 50 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. August 2007 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen
Die Gleichstellungen für die auf Grund
- 1.
- der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik Iserlohn mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 843),
- 2.
- der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 10. Juli 1992 (BGBl. I S. 1240), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2694), und
- 3.
- der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694)
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2007 IserlohnV mWv. 1. August 2017 IserlohnV
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694) außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage (zu § 1)
Anlage hat 1 frühere Fassung
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/ Industriemechanikerin | Industriemechaniker/Industriemechanikerin |
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin | Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin |
Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Betriebstechnik | Elektroniker für Betriebstechnik/ Elektronikerin für Betriebstechnik |
Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Geräte und Systeme | Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme |
Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin | Mechatroniker/Mechatronikerin |
Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/ Informations- und Telekommunikationssystem- Elektronikerin (IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin) | Informations- und Telekommunikationssystem- Elektroniker/Informations- und Telekommunikations- system-Elektronikerin (IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin) |
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
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