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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
§ 3 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)
V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1709 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2007 bis 31.07.2017; FNA: 806-22-8-8 Berufliche Bildung
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2007 IserlohnV mWv. 1. August 2017 IserlohnV
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1694) außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen V. v. 27. Dezember 2012 BGBl. 2013 I S. 32 m.W.v. 15. Januar 2013
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Frühere Fassungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.01.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 IserlohnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IserlohnV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Artikel 1 1. IserlohnVÄndV
... August 2012 bis zum Ablauf des 14. Januar 2013 erteilt worden sind." 3. In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli ...
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