Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Die vom 1. August 2007 bis zum Ablauf des 31. Juli 2017 von dem Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Artikel 1 1. IserlohnVÄndV ... vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Juli ... mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt. 4. Die Anlage (zu § 1 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1) ... 4. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des ...
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