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Kapitel 1
Änderungsalarm
§ 4 - Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008
BGBl. I S. 1856
(
Nr. 42
); zuletzt geändert durch
Artikel 50
G. v. 02.12.2024
BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe
Artikel 6 WoGG-NG
; FNA: 8601-3
Ergänzende Vorschriften zum SGB
36 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 97 Vorschriften zitiert
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Teil 2 Berechnung und Höhe des Wohngeldes
Kapitel 1 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
§ 4 wird in
3 Vorschriften zitiert
Das Wohngeld richtet sich nach
1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§
5
bis
8
),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§
9
bis
12
) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§
13
bis
18
)
und ist nach §
19
zu berechnen.
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