Tools:
Update via:
Änderung § 4 WStBG vom 01.03.2012
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 WStFG am 1. März 2012 und Änderungshistorie des WStBGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 4 WStBG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2012 geltenden Fassung | § 4 WStBG n.F. (neue Fassung) in der am 28.03.2020 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 4 Anrechnung auf bestehendes genehmigtes Kapital | (Text neue Fassung)§ 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen |
In dem Umfang, in dem das Grundkapital in Anwendung der Bestimmungen des § 3 erhöht wird, reduziert sich der Nennbetrag, bis zu dem der Vorstand das Grundkapital aufgrund ihm zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits eingeräumter Ermächtigungen erhöhen kann. | Die vorstehenden Absätze gelten für Unternehmen des Finanzsektors und für Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8395/al0-32539.htm