Tools:
Update via:
Änderung § 13 WStBG vom 01.03.2012
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 13 WStBG, alle Änderungen durch Artikel 3 2. FMStG am 1. März 2012 und Änderungshistorie des WStBGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 13 WStBG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2012 geltenden Fassung | § 13 WStBG n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2012 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 13 Verwertung | (Text neue Fassung)§ 13 (aufgehoben) |
Bei der Wiederveräußerung der von dem Fonds erworbenen Anteile, stillen Beteiligungen und anderen Rechte soll der Fonds den Aktionären und Gesellschaftern der betreffenden Unternehmen des Finanzsektors ein Bezugsrecht einräumen. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8395/al32547-0.htm