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Änderung Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 20.08.2009

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.08.2009 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.08.2009 geltenden Fassung
durch B. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2862
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Artikel 2, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L 339 S. 3) für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.

(Text neue Fassung)

Artikel 2, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EU Nr. L 339 S. 3) für die Europäische Gemeinschaft in Kraft tritt. *) Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.

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*) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 14. August 2009 (BGBl. I S. 2862) treten die Artikel 1, 4 und 6 am 1. Januar 2010 in Kraft.



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