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§ 2 - Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV)
V. v. 02.01.2009 BGBl. I S. 3 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 610-1-21 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 610-1-21 Allgemeines Steuerrecht
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§ 2 Anwendungszeitraum
Diese Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 11. Dezember 2012 BGBl. I S. 2637 m.W.v. 1. Januar 2014
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Frühere Fassungen von § 2 EStZustV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 3 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 EStZustV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 EStZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 3 StRVErluÄndV Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung
... § 2 der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung vom 2. Januar 2009 (BGBl. I S. 3) werden die ...
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