Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der BLV am 01.02.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Februar 2023 durch Artikel 1 der 5. BLVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BLV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

BLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2023 geltenden Fassung
BLV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.02.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst


(Text alte Fassung) nächste Änderung

1 Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt. 2 Sie führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz 'Anwärterin' oder 'Anwärter', in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung 'Referendarin' oder 'Referendar'. 3 Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat andere Dienstbezeichnungen festsetzen.

(Text neue Fassung)

1 Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt. 2 Sie führen als Dienstbezeichnung die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz 'Anwärterin' oder 'Anwärter', in Laufbahnen des höheren Dienstes die Dienstbezeichnung 'Referendarin' oder 'Referendar'. 3 Die für die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes zuständige oberste Dienstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat andere Dienstbezeichnungen festsetzen.

(heute geltende Fassung) 

§ 30 Verlängerung der Probezeit


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die oberste Dienstbehörde bei der Gewährung der Beurlaubung festgestellt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.



(1) 1 Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2 Dies gilt nicht, wenn die oberste Dienstbehörde bei der Gewährung der Beurlaubung festgestellt hat, dass die Beurlaubung dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient. 3 Die obersten Dienstbehörden bestimmen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, unter welchen Voraussetzungen dienstliche oder öffentliche Belange anerkannt werden können.

(2) 1 Die Probezeit wird nicht verlängert durch Zeiten

1. einer Teilzeitbeschäftigung,

2. einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind,

3. der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes bis zu drei Jahren pro Angehöriger oder Angehörigem sowie

4. einer Beurlaubung nach § 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst bis zu drei Jahren.

2 § 19 Absatz 4 gilt entsprechend.



(heute geltende Fassung) 

Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1)



Nr. | Laufbahn | Fachspezifischer Vorbereitungsdienst | Oberste Dienstbehörde(n)

1 | Mittlerer nichttechni-
scher Dienst | |

vorherige Änderung nächste Änderung

2 | | Mittlerer Dienst im Bundesnachrichtendienst
und mittlerer Dienst im Verfassungsschutz
des Bundes | Bundeskanzleramt und Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat



2 | | Mittlerer Dienst im Bundesnachrichtendienst
und mittlerer Dienst im Verfassungsschutz
des Bundes | Bundeskanzleramt und Bundesministerium
des Innern und für Heimat

3 | | Mittlerer Zolldienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

4 | | Mittlerer Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

vorherige Änderung nächste Änderung

5 | | Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung
des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat



5 | | Mittlerer nichttechnischer Dienst in der
allgemeinen und inneren Verwaltung
des Bundes | Bundesministerium des Innern und für Heimat

6 | | Mittlerer nichttechnischer Verwaltungs-
dienst in der Bundeswehrverwaltung | Bundesministerium der Verteidigung

7 | Mittlerer technischer
Verwaltungsdienst | |

8 | | Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in
der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung

9 | | Mittlerer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

10 | | Mittlerer technischer Dienst der Fern-
melde- und Elektronischen Aufklärung
des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung

vorherige Änderung nächste Änderung

11 | | Mittlerer technischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur



11 | | Mittlerer technischer Dienst in der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

12 | Mittlerer naturwissen-
schaftlicher Dienst | |

vorherige Änderung nächste Änderung

13 | | Mittlerer Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur



13 | | Mittlerer Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

14 | Gehobener nichttech-
nischer Verwaltungs-
dienst | |

vorherige Änderung nächste Änderung

15 | | Gehobener Dienst im Bundesnachrichten-
dienst und gehobener Dienst im Verfassungs-
schutz des Bundes | Bundeskanzleramt und Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat



15 | | Gehobener Dienst im Bundesnachrichten-
dienst und gehobener Dienst im Verfassungs-
schutz des Bundes | Bundeskanzleramt und Bundesministerium
des Innern und für Heimat

16 | | Gehobener nichttechnischer Dienst des
Bundes in der Sozialversicherung | Vorstand der Deutschen Renten-
versicherung Bund im Einvernehmen
mit dem Vorstand der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See

vorherige Änderung

17 | | Gehobener nichttechnischer Zolldienst
des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

18
| | Gehobener Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

19
| | Gehobener Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

20
| | Gehobener Verwaltungsinformatikdienst
des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

21
| | Gehobener nichttechnischer Dienst in
der allgemeinen und inneren Verwal-
tung des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

22
| | Gehobener nichttechnischer Verwaltungs-
dienst des Bundes - Fachrichtung digitale
Verwaltung und Cyber-Sicherheit - | Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat


23
| | Gehobener nichttechnischer Verwal-
tungsdienst in der Bundeswehrverwal-
tung | Bundesministerium der Verteidigung

24
| Gehobener technischer
Verwaltungsdienst | |

25
| | Gehobener bautechnischer Verwal-
tungsdienst des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

26
| | Gehobener technischer Dienst
- Fachrichtung Bahnwesen - | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

27
| | Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

28
| | Gehobener techni-
scher Verwal-
tungsdienst in der
Straßenbauverwal-
tung des Bundes | Bundesminis-
terium für
Verkehr
und
digitale Infra-
struktur


29
| | Gehobener technischer Verwaltungsdienst im
Informationstechnikzentrum Bund | Bundesministerium der Finanzen

30
| | Gehobener technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

31
| | Gehobener feuerwehrtechnischer
Dienst in der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung

32
| | Gehobener technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn

33
| | Gehobener technischer Dienst der
Fernmelde- und Elektronischen Auf-
klärung des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung

34
| Gehobener naturwissen-
schaftlicher Dienst | |

35
| | Gehobener Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

36
| Höherer nichttechni-
scher Verwaltungs-
dienst | |

37
| | Höherer Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

38
| | Höherer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

39
| Höherer technischer
Verwaltungsdienst | |

40
| | Höherer techni-
scher Verwal-
tungsdienst des
Bundes, Fach-
richtungen Bau-
ingenieurwesen,
Bahnwesen,
Maschinen- und
Elektrotechnik
Fachgebiet
Maschinen- und
Elektrotechnik der
Wasserstraßen,
Luftfahrttechnik,
Straßenwesen | Bundesminis-
terium für
Verkehr
und
digitale Infra-
struktur


41
| | Höherer technischer
Verwaltungsdienst des
Bundes, Fachrichtungen
Hochbau, Maschinen- und
Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektro-
technik in der Verwaltung | Bundes-
ministerium
des Innern, für Bau
und Heimat

42
| | Höherer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

43
| | Höherer feuer-
wehrtechnischer
Dienst in der
Bundeswehr | Bundesminis-
terium der
Verteidigung

44
| | Höherer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn



17 | | Gehobener nichttechnischer Dienst des
Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozial-
versicherung | Vorstand der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

18 | | Gehobener nichttechnischer
Zolldienst
des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

19
| | Gehobener Steuerdienst des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

20
| | Gehobener Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

21
| | Gehobener Verwaltungsinformatikdienst
des Bundes | Bundesministerium der Finanzen

22
| | Gehobener nichttechnischer Dienst in
der allgemeinen und inneren Verwal-
tung des Bundes | Bundesministerium des Innern und für Heimat

23
| | Gehobener nichttechnischer Verwaltungs-
dienst des Bundes - Fachrichtung digitale
Verwaltung und Cyber-Sicherheit - | Bundesministerium des Innern und für Heimat

24
| | Gehobener nichttechnischer Verwal-
tungsdienst in der Bundeswehrverwal-
tung | Bundesministerium der Verteidigung

25
| Gehobener technischer
Verwaltungsdienst | |

26
| | Gehobener bautechnischer Verwal-
tungsdienst des Bundes | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

27
| | Gehobener technischer Dienst
- Fachrichtung Bahnwesen - | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

28
| | Gehobener technischer Verwaltungs-
dienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

29
| | Gehobener techni-
scher Verwal-
tungsdienst in der
Straßenbauverwal-
tung des Bundes | Bundesminis-
terium für
Digitales
und Verkehr

30
| | Gehobener technischer Verwaltungsdienst im
Informationstechnikzentrum Bund | Bundesministerium der Finanzen

31
| | Gehobener technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

32
| | Gehobener feuerwehrtechnischer
Dienst in der Bundeswehr | Bundesministerium der Verteidigung

33
| | Gehobener technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn

34
| | Gehobener technischer Dienst der
Fernmelde- und Elektronischen Auf-
klärung des Bundes | Bundesministerium der Verteidigung

35
| Gehobener naturwissen-
schaftlicher Dienst | |

36
| | Gehobener Wetterdienst des Bundes | Bundesministerium für Digitales und Verkehr

37
| Höherer nichttechni-
scher Verwaltungs-
dienst | |

38
| | Höherer Archivdienst des Bundes | Der Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien

39
| | Höherer Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken des Bundes | Bundesministerium des Innern und für Heimat

40
| Höherer technischer
Verwaltungsdienst | |

41
| | Höherer techni-
scher Verwal-
tungsdienst des
Bundes, Fach-
richtungen Bau-
ingenieurwesen,
Bahnwesen,
Maschinen- und
Elektrotechnik
Fachgebiet
Maschinen- und
Elektrotechnik der
Wasserstraßen,
Luftfahrttechnik,
Straßenwesen | Bundesminis-
terium für
Digitales
und Verkehr

42
| | Höherer technischer
Verwaltungsdienst des
Bundes, Fachrichtungen
Hochbau, Maschinen- und
Elektrotechnik Fachgebiet
Maschinen- und Elektro-
technik in der Verwaltung | Bundes-
ministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen

43
| | Höherer technischer Dienst in der
Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung
Wehrtechnik | Bundesministerium der Verteidigung

44
| | Höherer feuer-
wehrtechnischer
Dienst in der
Bundeswehr | Bundesminis-
terium der
Verteidigung

45
| | Höherer technischer Dienst bei der
Unfallversicherung Bund und Bahn | Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn