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Änderung Anlage ITFG vom 01.07.2009

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Anlage ITFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2009 geltenden Fassung
Anlage ITFG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"



Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Soll
2009
1.000 € | Soll
2008
1.000 € | Ist
2007
1.000 €

| Vorbemerkung
Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens 'Investitions- und Tilgungsfonds' (ITFG). Das Sondervermögen
nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im
Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), die konjunkturstützenden Maßnahmen im Bereich der
Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des
Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung
anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans
soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.

| Einnahmen | | |

| Verwaltungseinnahmen | | |

119 99
-873 | Vermischte Einnahmen
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen | - | |

162 01
-920 | Sonstige Zinseinnahmen
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01.
Erläuterungen
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem
ZuInvG werden hier vereinnahmt. | - | |

221 01
-910 | Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01. | - | |

325 01
-920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzie-
rung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen
geleistet. | 21.000.000 | |

| Ausgaben
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im
Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens
allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung. | | |

| Schuldendienst | | |

575 01
-920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brut-
tokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | 4.100.000 | |

| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | | |

683 01
-169 | Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittel-
stand (ZIM)
Haushaltsvermerk
1. Mindestens 200.000 T€ des Ansatzes sind für Pro-
jekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht
benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bun-
desministeriums der Finanzen für Projekte in den
alten Ländern verausgabt werden.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben
für die Durchführung der Maßnahmen geleistet
werden:
Projektträgerkosten: 18.000 T€
Begleitforschung: 200 T€.
Erläuterungen
Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkpro-
jekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben
in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009
und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeut-
schen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben
von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte in Ost- und West-
deutschland gefördert werden können.
Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die
Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre For-
schungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf ho-
hem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungs-
bedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen
und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger kon-
junktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Pro-
dukte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachs-
tumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen
im globalen Wettbewerb besser behaupten.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie. | 900.000 | |

697 01
-332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung
der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie
beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug,
das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, ver-
schrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jah-
reswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zuge-
lassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie be-
trägt 2.500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und
Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie. | 1.500.000 | |

| Titelgruppe 01 | | |

Tgr. 01 | Finanzhilfen nach Art. 104b GG für Zukunftsinvestitionen
der Kommunen und Länder
Haushaltsvermerk
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach
dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwende-
ten Mitteln fließen den Ausgaben zu. | (10.000.000) | (-) |

882 11
-873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG | 6.500.000 | |

882 12
-873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG | 3.500.000 | |

| Titelgruppe 02 | | |

Tgr. 02 | Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen
Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der
Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen
(Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Ver-
knüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein.
Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitions-
programm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur
Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor. | (2.000.000) | (-) |

741 21
-721 | Investitionen in die Bundesautobahnen
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen
und Beseitigung von Substanzschäden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und
Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,
4. die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-
Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der In-
teressen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und
5. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an
bestehenden Bundesautobahnen. | 450.000 | |

741 22
-722 | Investitionen in die Bundesstraßen
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen
und Beseitigung von Substanzschäden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und
Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und
4. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an
bestehenden Bundesstraßen. | 400.000 | |

(Text alte Fassung) nächste Änderung

780 21
-731 | Investitionen in die Bundeswasserstraßen
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative
Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.
Erläuterungen
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrs-
träger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungs-
kosten, insbesondere für:
1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der
seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der See-
häfen,
2. die Netzoptimierung,
3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstra-
ßennetzes,
5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,
6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Was-
ser-
und Schifffahrtsverwaltung. | 350.000 | |

(Text neue Fassung)

780 21
-731 | Investitionen in die Bundeswasserstraßen
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative
Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.
Erläuterungen
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrs-
träger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungs-
kosten, insbesondere für:
1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der
seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der See-
häfen,
2. die Netzoptimierung,
3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstra-
ßennetzes,
5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,
6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Was-
serstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. | 350.000 | |

891 21
-832 | Investitionen in den Schienenverkehr
Haushaltsvermerk
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative
Techniken im Schienengüterverkehr geleistet wer-
den.
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Ver-
stärkung des Personenbahnhofsprogramms),
2. Investitionen in Bahnanlagen,
3. die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am
Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schie-
nenverkehr,
4. die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer
Projekte einschließlich Planungskosten,
5. die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und
Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektroni-
schen Stellwerken). | 700.000 | |

892 21
-839 | Investitionen in den Kombinierten Verkehr
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der
Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet wer-
den.
Erläuterungen
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des
Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbeson-
dere für:
1. Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen
des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,
2. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Termi-
nals. | 100.000 | |

| Titelgruppe 03 | | |

Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den
Haushaltsvermerk
1. Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von
Grundvermögen für diese Zwecke finanziert wer-
den.
2. Mit den Mittel können folgende Maßnahmen
grundsätzlich gefördert werden:
2.1 neue Grund- und Teilsanierungen mit dem
Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungs-
kostensenkung sowie CO2- und Klimakostenver-
minderung, soweit möglich auch mit Einsatz er-
neuerbarer Energien
2.2 Vorziehen und Optimieren derartiger bereits ge-
planter Maßnahmen
2.3 Beschleunigung derartiger bereits laufender Maß-
nahmen
2.4 Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht
komplett finanzierter Maßnahmen
2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungs-
bauten, soweit sie den vorstehenden Zielen ent-
sprechen
3. Die Finanzierung oder Förderung soll auf der
Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksam-
keit-Analyse) erfolgen:
3.1 Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010
3.2 Abrechnung bis Ende 2011
3.3 Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Er-
haltungskostenersparnis
3.4 Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einspa-
rung)
3.5 Umfang des Innovationspotentials
3.6 Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelös-
ten Gesamtinvestitionen
3.7 Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe
des Lohnanteils an den Gesamtkosten)
3.8 Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infra-
struktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kultur-
bereich
4. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand
dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem
Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abstän-
den über die Mittelverwendung zu berichten, be-
ginnend zum 1. Juni 2009. | (750.000) | (-) |

558 31
-032 | Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten | 250.000 | |

711 31
-016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in
Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf
den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungs-
empfänger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und
mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle
Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskos-
ten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. | 500.000 | |

| Titelgruppe 04 | | |

Tgr. 04 | Beiträge an internationale und supranationale Einrichtun-
gen
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | (100.000) | (-) |

836 41
-023 | Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Welt-
bankgruppe | 40.000 | |

896 41
-023 | Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbank-
gruppe
Haushaltsvermerk
Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaft-
lichkeit auch kapitalisiert an den mit der banken-
mäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44
Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. | 60.000 | |

| Titelgruppe 05 | | |

Tgr. 05 | Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investi-
tions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit
Ausnahme des Titels 554 51.
3. Die Erläuterungen sind verbindlich.
4. Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnah-
men im Bereich von Investitions- und Ausstat-
tungsbedarf der Ressorts gefördert werden,
4.1 die derartige bereits geplante Maßnahmen vorzie-
hen und optimieren oder beschleunigen,
4.2 die Finanzierung derartiger noch nicht komplett
finanzierter Maßnahmen ergänzen und
4.3 die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages oder den Berichterstatterinnen und Be-
richterstattern des Einzelplans in den Haushalts-
beratungen nicht bereits abgelehnt wurden.
Erläuterungen
Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:


| Bezeichnung | 1.000 €

Epl. 01 | Bundespräsident und Bundespräsidialamt | 1.741

Epl. 02 | Deutscher Bundestag | 10.768

Epl. 03 | Bundesrat | 1.637

Epl. 04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | 10.562

Epl. 05 | Auswärtiges Amt | 36.251

Epl. 06 | Bundesministerium des Innern | 130.672

Epl. 07 | Bundesministerium der Justiz | 15.093

Epl. 08 | Bundesministerium der Finanzen | 88.436

Epl. 09 | Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie | 26.037

Epl. 10 | Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz | 17.447

Epl. 11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 7.611

Epl. 12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung | 37.615

Epl. 14 | Bundesministerium der Verteidigung | 226.170

Epl. 15 | Bundesministerium für Gesundheit | 10.547

Epl. 16 | Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit | 10.098

Epl. 17 | Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend | 5.217

Epl. 19 | Bundesverfassungsgericht | 1.703

Epl. 20 | Bundesrechnungshof | 4.380

Epl. 23 | Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit | 2.994

Epl. 30 | Bundesministerium für Bildung und
Forschung | 5.021

Zusammen | 650.000


| (650.000) | (-) |

539 59
-011 | Vermischte Verwaltungsausgaben
Erläuterungen
In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu bu-
chen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung
der Investitionsmaßnahmen stehen. | | |

554 51
-032 | Militärische Beschaffungen
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei-
tungsnetzen geleistet werden. | 226.170 | |

711 51
-011 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | - | |

712 52
-011 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | - | |

811 51
-011 | Erwerb von Fahrzeugen | - | |

812 51
-011 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei-
tungsnetzen geleistet werden. | 423.830 | |

| Titelgruppe 06 | | |

Tgr. 06 | Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich
Mobilität
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen
Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kre-
dite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategi-
schen Allianz.
Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:
1. Forschung und Entwicklung:
V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnolo-
gie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisie-
rung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromver-
sorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und
Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten,
effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen
für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität
und Elektrochemie, Begleitforschung.
2. Demonstration und Pilotprojekte:
V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling,
Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungs-
verfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraft-
stoffe.
3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung
von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die
Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu be-
schleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung. |
(500.000) | (-) |

531 61
-622 | Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbeglei-
tung | 30.000 | |

662 61
-622 | Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu in-
novativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank | 50.000 | |

683 61
-622 | Innovative Mobilitätskonzepte | 270.000 | |

891 61
-622 | Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich
innovativer Mobilitätskonzepte | 150.000 | |

| Titelgruppe 55 | | |

Tgr. 55 | Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | (500.000) | (-) |

532 51
-011 | Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-
Steuerung und IuK-Technik des Bundes
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 200.000 T€ ge-
sperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen ge-
mäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet
werden. | 300.000 | |

812 55
-011 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstat-
tungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von
IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
Abschluss der Anlage | 200.000 | |

Einnahmen | | |

Steuern und steuerähnliche Abgaben | | |

Verwaltungseinnahmen | - | - |

Übrige Einnahmen | 21.000.000 | - |

Gesamteinnahmen | 21.000.000 | - |

Ausgaben | | |

Personalausgaben | | |

Sächliche Verwaltungsausgaben | 330.000 | - |

Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476.170 | - |

davon aus: | | |

- Gruppe 554: Beschaffungen | 226.170 | - |

- Gruppe 558: Militärische Anlagen | 250.000 | - |

Schuldendienst | 4.100.000 | - |

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2.720.000 | - |

Ausgaben für Investitionen | 13.373.830 | - |

Besondere Finanzierungsausgaben | | |

Gesamtausgaben | 21.000.000 | |

vorherige Änderung

 




Änderungen/Ergänzungen durch Artikel 2 G. v. 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577):


Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges
Soll 2009
1.000 € | Für 2009
treten hinzu
1.000 € | Neues
Soll 2009
1.000 €

| Einnahmen | | |

| Übrige Einnahmen | | |

325 01
-920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung
nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000

| Ausgaben | | |

| Schuldendienst | | |

575 01
-920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto-
kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000

| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | | |

697 01
-332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der
Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be-
antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das
für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen
mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder
geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 €.
Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De-
zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von
9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum
30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie. | 1.500.000 | 3.500.000 | 5.000.000
| Titelgruppe 03 | | |

Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den | (750.000) | (-) | (750.000)

711 31
-016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn
und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den
zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän-
ger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit-
telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu-
wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum
großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen
werden können auch Nationale Kulturdenkmäler
sowie internationale Kulturgüter. | 500.000 | - | 500.000

| Abschluss der Anlage | | |

Einnahmen | | |

Verwaltungseinnahmen | - | - | -

Übrige Einnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000

Gesamteinnahmen | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000

Ausgaben | | |

Sächliche Verwaltungsausgaben | 330.000 | - | 330.000

Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476.170 | - | 476.170

davon aus: | | |

Gruppe 554: Beschaffungen | 226.170 | - | 226.170

Gruppe 558: Militärische Anlagen | 250.000 | - | 250.000

Schuldendienst | 4.100.000 | 700.000 | 4.800.000

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2.720.000 | 3.500.000 | 6.220.000

Ausgaben für Investitionen | 13.373.830 | - | 13.373.830

Gesamtausgaben | 21.000.000 | 4.200.000 | 25.200.000