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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG)

Artikel 6 G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416, 417 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217
Geltung ab 06.03.2009; FNA: 707-24 Wirtschaftsförderung
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§ 1 Errichtung des Sondervermögens



Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds" errichtet.


§ 2 Zweck des Sondervermögens



Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:

-
Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,

-
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,

-
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,

-
Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und

-
Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.




§ 3 Förderfähige Maßnahmen



(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.

(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.

(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.




§ 4 Stellung im Rechtsverkehr



(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.

(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.


§ 5 Kreditermächtigung



(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.

(3) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.




§ 6 Tilgung



(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.

(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.


§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht



Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.


§ 8 Rechnungslegung



Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.


§ 9 Zuständigkeit



Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.


§ 10 Verwaltungskosten



Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.


§ 11 Auflösung



Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.


Anlage (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"



Titel
Funktion
ZweckbestimmungSoll
2009
1.000 €
Soll
2008
1.000 €
Ist
2007
1.000 €
 Vorbemerkung
Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG). Das Sondervermögen
nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im
Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), die konjunkturstützenden Maßnahmen im Bereich der
Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des
Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung
anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans
soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.
 Einnahmen   
 Verwaltungseinnahmen   
119 99
-873
Vermischte Einnahmen
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
-  
162 01
-920
Sonstige Zinseinnahmen
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01.
Erläuterungen
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem
ZuInvG werden hier vereinnahmt.
-  
221 01
-910
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn
Haushaltsvermerk
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgen-
dem Titel: 325 01.
-  
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzie-
rung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen
geleistet.
21.000.000   
 Ausgaben
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im
Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens
allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung.
   
 Schuldendienst   
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brut-
tokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
4.100.000   
 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)    
683 01
-169
Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittel-
stand (ZIM)
Haushaltsvermerk
1. Mindestens 200.000 T€ des Ansatzes sind für Pro-
jekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht
benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bun-
desministeriums der Finanzen für Projekte in den
alten Ländern verausgabt werden.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben
für die Durchführung der Maßnahmen geleistet
werden:
Projektträgerkosten: 18.000 T€
Begleitforschung: 200 T€.
Erläuterungen
Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkpro-
jekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben
in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009
und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeut-
schen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben
von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte in Ost- und West-
deutschland gefördert werden können.
Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die
Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre For-
schungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf ho-
hem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungs-
bedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen
und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger kon-
junktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Pro-
dukte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachs-
tumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen
im globalen Wettbewerb besser behaupten.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie.
900.000   
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung
der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie
beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug,
das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, ver-
schrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jah-
reswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zuge-
lassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie be-
trägt 2.500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und
Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie.
1.500.000   
 Titelgruppe 01    
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104b GG für Zukunftsinvestitionen
der Kommunen und Länder
Haushaltsvermerk
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach
dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwende-
ten Mitteln fließen den Ausgaben zu.
(10.000.000) (-) 
882 11
-873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG 6.500.000   
882 12
-873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG 3.500.000   
 Titelgruppe 02    
Tgr. 02 Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen
Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der
Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen
(Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Ver-
knüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein.
Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitions-
programm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur
Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor.
(2.000.000) (-) 
741 21
-721
Investitionen in die Bundesautobahnen
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen
und Beseitigung von Substanzschäden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und
Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,
4. die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-
Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der In-
teressen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und
5. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an
bestehenden Bundesautobahnen.
450.000   
741 22
-722
Investitionen in die Bundesstraßen
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen
und Beseitigung von Substanzschäden,
2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und
Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und
4. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an
bestehenden Bundesstraßen.
400.000   
780 21
-731
Investitionen in die Bundeswasserstraßen
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative
Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.
Erläuterungen
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrs-
träger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungs-
kosten, insbesondere für:
1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der
seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der See-
häfen,
2. die Netzoptimierung,
3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstra-
ßennetzes,
5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,
6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Was-
serstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
350.000   
891 21
-832
Investitionen in den Schienenverkehr
Haushaltsvermerk
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben für innovative
Techniken im Schienengüterverkehr geleistet wer-
den.
Erläuterungen
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:
1. die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Ver-
stärkung des Personenbahnhofsprogramms),
2. Investitionen in Bahnanlagen,
3. die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am
Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schie-
nenverkehr,
4. die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer
Projekte einschließlich Planungskosten,
5. die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und
Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektroni-
schen Stellwerken).
700.000   
892 21
-839
Investitionen in den Kombinierten Verkehr
Haushaltsvermerk
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer
Höhe von 5.000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der
Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet wer-
den.
Erläuterungen
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des
Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbeson-
dere für:
1. Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen
des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,
2. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Termi-
nals.
100.000   
 Titelgruppe 03    
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den
Haushaltsvermerk
1. Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um-
und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von
Grundvermögen für diese Zwecke finanziert wer-
den.
2. Mit den Mittel können folgende Maßnahmen
grundsätzlich gefördert werden:
2.1 neue Grund- und Teilsanierungen mit dem
Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungs-
kostensenkung sowie CO2- und Klimakostenver-
minderung, soweit möglich auch mit Einsatz er-
neuerbarer Energien
2.2 Vorziehen und Optimieren derartiger bereits ge-
planter Maßnahmen
2.3 Beschleunigung derartiger bereits laufender Maß-
nahmen
2.4 Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht
komplett finanzierter Maßnahmen
2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungs-
bauten, soweit sie den vorstehenden Zielen ent-
sprechen
3. Die Finanzierung oder Förderung soll auf der
Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksam-
keit-Analyse) erfolgen:
3.1 Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010
3.2 Abrechnung bis Ende 2011
3.3 Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Er-
haltungskostenersparnis
3.4 Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einspa-
rung)
3.5 Umfang des Innovationspotentials
3.6 Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelös-
ten Gesamtinvestitionen
3.7 Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe
des Lohnanteils an den Gesamtkosten)
3.8 Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infra-
struktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kultur-
bereich
4. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand
dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem
Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abstän-
den über die Mittelverwendung zu berichten, be-
ginnend zum 1. Juni 2009.
(750.000) (-) 
558 31
-032
Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten
250.000   
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in
Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf
den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungs-
empfänger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und
mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle
Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskos-
ten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.
500.000   
 Titelgruppe 04    
Tgr. 04 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtun-
gen
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
(100.000) (-) 
836 41
-023
Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Welt-
bankgruppe
40.000   
896 41
-023
Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbank-
gruppe
Haushaltsvermerk
Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaft-
lichkeit auch kapitalisiert an den mit der banken-
mäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44
Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.
60.000   
 Titelgruppe 05    
Tgr. 05 Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investi-
tions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit
Ausnahme des Titels 554 51.
3. Die Erläuterungen sind verbindlich.
4. Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnah-
men im Bereich von Investitions- und Ausstat-
tungsbedarf der Ressorts gefördert werden,
4.1 die derartige bereits geplante Maßnahmen vorzie-
hen und optimieren oder beschleunigen,
4.2 die Finanzierung derartiger noch nicht komplett
finanzierter Maßnahmen ergänzen und
4.3 die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages oder den Berichterstatterinnen und Be-
richterstattern des Einzelplans in den Haushalts-
beratungen nicht bereits abgelehnt wurden.
Erläuterungen
Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:

 Bezeichnung1.000 €
Epl. 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt1.741
Epl. 02 Deutscher Bundestag 10.768
Epl. 03 Bundesrat 1.637
Epl. 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 10.562
Epl. 05 Auswärtiges Amt 36.251
Epl. 06 Bundesministerium des Innern 130.672
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz 15.093
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen 88.436
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
26.037
Epl. 10 Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz
17.447
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 7.611
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
37.615
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung 226.170
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit 10.547
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit
10.098
Epl. 17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
5.217
Epl. 19 Bundesverfassungsgericht 1.703
Epl. 20 Bundesrechnungshof 4.380
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
2.994
Epl. 30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung
5.021
Zusammen 650.000


(650.000) (-) 
539 59
-011
Vermischte Verwaltungsausgaben
Erläuterungen
In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu bu-
chen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung
der Investitionsmaßnahmen stehen.
   
554 51
-032
Militärische Beschaffungen
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei-
tungsnetzen geleistet werden.
226.170   
711 51
-011
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -  
712 52
-011
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -  
811 51
-011
Erwerb von Fahrzeugen -  
812 51
-011
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüs-
tungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Lei-
tungsnetzen geleistet werden.
423.830   
 Titelgruppe 06    
Tgr. 06 Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich
Mobilität
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
Erläuterungen
Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kre-
dite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategi-
schen Allianz.
Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:
1. Forschung und Entwicklung:
V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnolo-
gie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisie-
rung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromver-
sorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und
Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten,
effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen
für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität
und Elektrochemie, Begleitforschung.
2. Demonstration und Pilotprojekte:
V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling,
Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungs-
verfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraft-
stoffe.
3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung
von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die
Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu be-
schleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.

(500.000)
(-) 
531 61
-622
Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbeglei-
tung
30.000   
662 61
-622
Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu in-
novativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank
50.000   
683 61
-622
Innovative Mobilitätskonzepte 270.000   
891 61
-622
Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich
innovativer Mobilitätskonzepte
150.000   
 Titelgruppe 55    
Tgr. 55 Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
(500.000) (-) 
532 51
-011
Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-
Steuerung und IuK-Technik des Bundes
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 200.000 T€ ge-
sperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
destages.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen ge-
mäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet
werden.
300.000   
812 55
-011
Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstat-
tungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software
Erläuterungen
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von
IT-Leitungsnetzen geleistet werden.
Abschluss der Anlage
200.000   
Einnahmen   
Steuern und steuerähnliche Abgaben    
Verwaltungseinnahmen -- 
Übrige Einnahmen 21.000.000 - 
Gesamteinnahmen 21.000.000 - 
Ausgaben   
Personalausgaben    
Sächliche Verwaltungsausgaben 330.000 - 
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 476.170 - 
davon aus:    
- Gruppe 554: Beschaffungen 226.170 - 
- Gruppe 558: Militärische Anlagen 250.000 - 
Schuldendienst 4.100.000 - 
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2.720.000 - 
Ausgaben für Investitionen 13.373.830 - 
Besondere Finanzierungsausgaben    
Gesamtausgaben 21.000.000   



Änderungen/Ergänzungen durch Artikel 2 G. v. 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577):

Titel
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll 2009
1.000 €
Für 2009
treten hinzu
1.000 €
Neues
Soll 2009
1.000 €
 Einnahmen   
 Übrige Einnahmen    
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung
nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
21.000.000 4.200.000 25.200.000
 Ausgaben   
 Schuldendienst   
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-
legung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto-
kreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
4.100.000 700.000 4.800.000
 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)    
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der
Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be-
antragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das
für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet
und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen
mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder
geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 €.
Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De-
zember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von
9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum
30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie.
1.500.000 3.500.000 5.000.000
 Titelgruppe 03    
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-
den
(750.000) (-)(750.000)
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn
und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den
zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän-
ger.
3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit-
telbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu-
wendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum
großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen
werden können auch Nationale Kulturdenkmäler
sowie internationale Kulturgüter.
500.000 -500.000
Abschluss der Anlage    
Einnahmen   
Verwaltungseinnahmen ---
Übrige Einnahmen 21.000.000 4.200.000 25.200.000
Gesamteinnahmen 21.000.000 4.200.000 25.200.000
Ausgaben   
Sächliche Verwaltungsausgaben 330.000 -330.000
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 476.170 -476.170
davon aus:    
Gruppe 554: Beschaffungen 226.170 -226.170
Gruppe 558: Militärische Anlagen 250.000 -250.000
Schuldendienst 4.100.000 700.000 4.800.000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2.720.000 3.500.000 6.220.000
Ausgaben für Investitionen 13.373.830 -13.373.830
Gesamtausgaben 21.000.000 4.200.000 25.200.000