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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.12.2021 aufgehoben
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§ 4 - Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
V. v. 23.07.2009 BGBl. I S. 2174 (Nr. 46); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Geltung ab 24.08.2009, abweichend siehe § 79; FNA: 754-22-3 Energieversorgung
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Geltung ab 24.08.2009, abweichend siehe § 79; FNA: 754-22-3 Energieversorgung
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§ 4 Schutz von Flächen mit hohem Naturschutzwert
(1) Biomasse, die zur Herstellung von flüssiger Biomasse verwendet wird, darf nicht von Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt stammen.
(2) Als Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt gelten alle Flächen, die zum Referenzzeitpunkt oder später folgenden Status hatten, unabhängig davon, ob die Flächen diesen Status noch haben:
- 1.
- bewaldete Flächen nach Absatz 3,
- 2.
- Naturschutzzwecken dienende Flächen nach Absatz 4 oder
- 3.
- Grünland mit großer biologischer Vielfalt nach Absatz 5.
(3) Bewaldete Flächen sind
- 1.
- Primärwälder und
- 2.
- sonstige naturbelassene Flächen,
- a)
- die mit einheimischen Baumarten bewachsen sind,
- b)
- in denen es kein deutlich sichtbares Anzeichen für menschliche Aktivität gibt und
- c)
- in denen die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind.
(4) 1Naturschutzzwecken dienende Flächen sind Flächen, die durch Gesetz oder von der zuständigen Behörde für Naturschutzzwecke ausgewiesen worden sind. 2Sofern die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf Grund des Artikels 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) Flächen für den Schutz seltener, bedrohter oder gefährdeter Ökosysteme oder Arten, die
- 1.
- in internationalen Übereinkünften anerkannt werden oder
- 2.
- in den Verzeichnissen zwischenstaatlicher Organisationen oder der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur aufgeführt sind,
(5) 1Grünland mit großer biologischer Vielfalt ist Grünland, das ohne Eingriffe von Menschenhand
- 1.
- Grünland bleiben würde und dessen natürliche Artenzusammensetzung sowie ökologische Merkmale und Prozesse intakt sind (natürliches Grünland) oder
- 2.
- kein Grünland bleiben würde und das artenreich und nicht degradiert ist (künstlich geschaffenes Grünland), es sei denn, dass die Ernte der Biomasse zur Erhaltung des Grünlandstatus erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben V. v. 26. Juni 2018 BGBl. I S. 872 m.W.v. 29. Juni 2018
Frühere Fassungen von § 4 BioSt-NachV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.06.2018 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben vom 26.06.2018 BGBl. I S. 872 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 BioSt-NachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BioSt-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BioSt-NachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BioSt-NachV Anforderungen für die Vergütung (vom 01.01.2021)
... 1. die Anforderungen an a) den Schutz natürlicher Lebensräume nach den §§ 4 bis 6 und b) eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach § 7 ... die Beurteilung der Anforderungen an den Schutz natürlicher Lebensräume nach den §§ 4 bis 6 ist Referenzzeitpunkt der 1. Januar 2008. Sofern keine hinreichenden Daten vorliegen, mit ...
§ 10 BioSt-NachV Bonus für nachwachsende Rohstoffe (vom 29.06.2018)
... in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung nur, wenn die Anforderungen nach den §§ 3 bis 8 erfüllt ...
§ 11 BioSt-NachV Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung (vom 29.06.2018)
... erfolgt: 1. für § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit den §§ 4 bis 8 durch die Vorlage eines Nachweises nach § 14 und 2. für § 3 Absatz ...
§ 14 BioSt-NachV Anerkannte Nachweise (vom 29.06.2018)
... Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1. Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder ...
§ 15 BioSt-NachV Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen (vom 29.06.2018)
... der Biomasse gültig waren, b) bestätigen, dass die Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 bei der Herstellung der Biomasse erfüllt worden sind, und c) die ...
§ 18 BioSt-NachV Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise (vom 29.06.2018)
... Biomasse, auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllt, b) des Energiegehalts der flüssigen Biomasse in Megajoule, ...
§ 23 BioSt-NachV Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise (vom 29.06.2018)
... 2 bis 5 der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen, kann die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch einen Nachhaltigkeitsnachweis nachgewiesen werden, der belegt, dass die Biomasse ... Erzeugung von Biomasse abgeschlossen hat, die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 auch durch Nachhaltigkeitsnachweise der in dem Vertrag benannten Stelle nachgewiesen werden, ...
§ 26 BioSt-NachV Ausstellung von Zertifikaten (vom 29.06.2018)
... haben, Folgendes zu dokumentieren: a) die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 durch die Schnittstellen und alle von ihnen mit der Herstellung oder Lieferung der Biomasse ...
§ 33 BioSt-NachV Anerkennung von Zertifizierungssystemen (vom 29.06.2018)
... insbesondere der Standards zur näheren Bestimmung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8, enthalten oder auch nachträglich mit Auflagen versehen werden, wenn dies erforderlich ... 2. einzelne Länder oder Staaten, 3. einzelne Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 oder 4. den Betrieb einer elektronischen Datenbank zum Zweck des Nachweises ...
§ 50 BioSt-NachV Kontrolle des Anbaus (vom 01.05.2011)
... flüssiger Biomasse angebaut oder geerntet wird, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 7 erfüllen. Art und Häufigkeit der Kontrollen nach Satz 1 müssen sich ...
§ 51 BioSt-NachV Kontrolle des Anbaus bei nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
... Kontrolle beschränkt sich darauf, ob diese Betriebe die Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 ...
§ 74 BioSt-NachV Zuständigkeit (vom 27.06.2020)
... 76 Absatz 2 und 14. den Vollzug dieser Verordnung im Übrigen mit Ausnahme von § 4 Absatz 4 Satz 1 Variante 2. (2) Die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesanstalt ...
Anlage 4 BioSt-NachV (zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1) Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme (vom 27.06.2020)
... enthalten mindestens Regelungen darüber, a) wie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 für die Herstellung und Lieferung der flüssigen Biomasse unter ... zum Nachweis darüber vorlegen müssen, dass sie die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllen, bb) welchen Inhalt und Umfang die Dokumentation nach § 26 ...
Zitat in folgenden Normen
Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz flüssiger Biobrennstoffe (vom 29.06.2018)
... soweit die eingesetzten flüssigen Biobrennstoffe die Nachhaltigkeitsanforderungen der §§ 4 bis 8 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 1 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... 1) geändert worden ist, ist keine Dauerkultur im Sinne dieser Verordnung." 3. § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 wird durch folgenden Satz ersetzt: „Im Übrigen ist die Verordnung (EU) Nr. ... erfolgt: 1. für § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit den §§ 4 bis 8 durch die Vorlage eines Nachweises nach § 14 und 2. für § 3 ... Biomasse, auf die sich der Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, die Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 erfüllt, b) des Energiegehalts der flüssigen Biomasse in ...
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