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§ 52 - Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)

V. v. 23.07.2009 BGBl. I S. 2174 (Nr. 46); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126
Geltung ab 24.08.2009, abweichend siehe § 79; FNA: 754-22-3 Energieversorgung
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§ 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen



1Zertifizierungsstellen müssen der zuständigen Behörde jede Vor-Ort-Kontrolle so rechtzeitig ankündigen, dass eine Begleitung durch die zuständige Behörde möglich ist. 2Nach Abschluss jeder Kontrolle müssen die Zertifizierungsstellen einen Bericht erstellen, der insbesondere das Ergebnis der Kontrolle enthält, der Bericht ist der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln.



 
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Frühere Fassungen von § 52 BioSt-NachV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.06.2018Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
vom 26.06.2018 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52 BioSt-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BioSt-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BioSt-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BioSt-NachV Widerruf der Anerkennung
... und Schnittstellen mit dem Zertifizierungssystem und die Berichte nach § 52 und § 53 Absatz 2 Nummer 3 berücksichtigt werden. Die Vorschriften des ...
§ 47 BioSt-NachV Widerruf der Anerkennung
... ist oder 2. die Zertifizierungsstelle ihre Pflichten nach den §§ 48 bis 54 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.  ...
§ 49 BioSt-NachV Kontrolle der Schnittstellen (vom 01.05.2011)
... Behörde kann bei begründetem Verdacht, insbesondere auf Grund der Berichte nach § 52 , bestimmen, dass eine Schnittstelle in kürzeren Zeitabschnitten kontrolliert werden muss; ...
§ 76 BioSt-NachV Muster und Vordrucke (vom 29.06.2018)
... die Zertifikate nach § 26, 2. für die Mitteilungen und Berichte nach den §§ 52 und 53, 3. für die Nachhaltigkeitsnachweise nach § 18 und die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz flüssiger Biobrennstoffe (vom 29.06.2018)
... anerkannten Zertifizierungsstelle zu erbringen. Die §§ 48, 49, 52 bis 55 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung gelten entsprechend. (5) Für ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 1 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... gefasst: „§ 8 Treibhausgasminderung". b) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Mitteilungen und Berichte über ... b) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst: „ § 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen". c) Die Angabe zu den ... in der jeweils geltenden Fassung kombiniert werden" ersetzt. 25. § 52 wird wie folgt gefasst: „§ 52 Mitteilungen und Berichte über ... werden" ersetzt. 25. § 52 wird wie folgt gefasst: „ § 52 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen Zertifizierungsstellen müssen der ... Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „, mit Ausnahme der Kontrollen, über die nach § 52 Satz 2 berichtet worden ist" gestrichen. 27. § 55 Absatz 3 wird aufgehoben.  ... die Zertifikate nach § 26, 2. für die Mitteilungen und Berichte nach den §§ 52 und 53, 3. für die Nachhaltigkeitsnachweise nach § 18 und die ...