Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 LSpG vom 15.12.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1 LSpG, alle Änderungen durch Artikel 6 BMELV-EUAnpG am 15. Dezember 2010 und Änderungshistorie des LSpG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 LSpG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
§ 1 LSpG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (ABl. EG Nr. L 208 S. 9) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft.

(Text neue Fassung)

(1) Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (ABl. EG Nr. L 208 S. 9) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union.

(2) Unberührt von den Vorschriften dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts und des Weinrechts.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

Anzeige