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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BlauZTyp6uaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.12.2008 eBAnz AT142 2008 V1; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 749
Geltung ab 04.12.2008
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Artikel 2 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Dezember 2008 BlauzungenV § 6b (neu)

Nach § 6a der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3144) geändert worden ist, wird folgender § 6b eingefügt:

„§ 6b Untersuchungspflicht

Soweit empfängliche Tiere aus einem in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Gebiet, das von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit des Serotyps 1 festgesetzt worden ist, in das Inland verbracht werden, hat der Besitzer die Tiere auf das Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 1 in einer von der im Inland zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung untersuchen zu lassen."

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BlauZTyp6uaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauZTyp6uaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... Dezember 2007 (BGBl. I S. 3144), 5. den am 4. Dezember 2008 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 3. Dezember 2008 (eBAnz AT142 2008 V1), diese geändert durch Artikel 4 der ...

Verordnung zur Änderung blauzungenrechtlicher Vorschriften, der Geflügelpest-Verordnung und der Schweinepest-Verordnung
V. v. 06.04.2009 BGBl. I S. 749
Artikel 1 BlauzRuaÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Dezember 2008 (eBAnz AT142 2008 V1) geändert worden ist, wird wie folgt ...