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Änderung Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität vom 19.04.2011

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.04.2011 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 19.04.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 04.04.2012 BGBl. 2012 II S. 499
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) nach seinem Artikel 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

(Text alte Fassung)

(2) Der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

(Text neue Fassung)

(2) Der Tag, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität nach seinem Artikel 24 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. April 2012 (BGBl. 2012 II S. 499) sind das Abkommen und dieses Gesetz am 19. April 2011 in Kraft getreten.



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