Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 16 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 KrWaffKontrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWaffKontrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 KrWaffKontrG Verbot von Atomwaffen
... Unbeschadet des § 16 ist es verboten, 1. Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen ...
Anzeige