Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anhang 3 SektVO vom 11.06.2010

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 VgVuaÄndV am 11. Juni 2010 und Änderungshistorie der SektVO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anhang 3 SektVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.06.2010 geltenden Fassung
Anhang 3 SektVO n.F. (neue Fassung)
in der am 11.06.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 07.06.2010 BGBl. I S. 724
 

(Textabschnitt unverändert)

Anhang 3 In die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen


I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union 1)

1. Name und Anschrift des Auftraggebers

2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt)

3. Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen

4. a) Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe)

b) Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

c) Bei ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen, Angabe der anzuwendenden Bestimmungen des § 6 Absatz 2 oder des § 4

5. Vergabeverfahren (offenes oder nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren)

6. Zahl der eingegangenen Angebote

7. Datum der Zuschlagserteilung

8. Für Gelegenheitskäufe nach § 6 Absatz 2 Nummer 11 gezahlter Preis

9. Name und Anschrift des Unternehmens

10. Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte

11. Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote

(Text alte Fassung)

12. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Einrichtung. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind

(Text neue Fassung)

12. Name und Anschrift der für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Einrichtung. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind

13. Fakultative Angaben:

a) Wert und Teil des Auftrags, der als Unterauftrag an Dritte vergeben wurde oder vergeben werden könnte

b) Zuschlagskriterien

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

14. Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde)

15. Wert jedes vergebenen Auftrags

16. Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt)

17. Angewandte Zuschlagskriterien (wirtschaftlich günstigstes Angebot)

18. Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der ein Nebenangebot gemäß § 8 Absatz 1 angeboten hat?

19. Wurden Angebote gemäß § 27 ausgeschlossen, weil sie ungewöhnlich niedrig waren?

20. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber

21. Bei Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhangs I Teil B: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung (§ 15 Absatz 2 Nummer 3)

---

1) Die Informationen der Nummern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.