Tools:
Update via:
Anlage 2 - Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV)
V. v. 02.11.2009 BGBl. I S. 3680 (Nr. 72); zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 4101-16 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
|
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 4101-16 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
|
Anlage 2 (zu § 2) Formblatt 2
(siehe BGBl. I 2009 S. 3689 - 3691)
Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie G. v. 1. März 2011 BGBl. I S. 288 m.W.v. 30. April 2011
Frühere Fassungen von Anlage 2 RechZahlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 30.04.2011 | Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 01.03.2011 BGBl. I S. 288 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 RechZahlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 RechZahlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RechZahlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 RechZahlV Formblätter (vom 21.12.2018)
... über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 (Staffelform - Anlage 2 ) zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 9 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
... „cc) davon aus der Ausgabe von E-Geld ...... Euro". 13. In Anlage 2 (zu § 2) - Formblatt 2 - wird jeweils in den Posten 1 bis 25, jeweils in Buchstabe a, das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9111/a165075.htm