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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.03.2015 aufgehoben
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§ 8 - Eichkostenverordnung (EichKostV k.a.Abk.)
V. v. 21.04.1982 BGBl. I S. 428; aufgehoben durch § 8 V. v. 24.03.2015 BGBl. I S. 330
Geltung ab 01.05.1982; FNA: 7141-6-11 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.05.1982; FNA: 7141-6-11 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 8 Gebühren nach dem Arbeitsaufwand
Bei der Berechnung der Gebühr nach dem Arbeitsaufwand sind als Stundensätze zugrunde zu legen
- 1.
- für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte 85 Euro,
- 2.
- für Beamte des gehobenen und mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte 70 Euro,
- 3.
- für sonstige Mitarbeiter 55 Euro.
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung V. v. 31. Juli 2013 BGBl. I S. 2835 m.W.v. 3. August 2013
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Frühere Fassungen von § 8 Eichkostenverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.08.2013 | Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung vom 31.07.2013 BGBl. I S. 2835 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 Eichkostenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EichKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EichKostV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EichKostV Anwendungsbereich
... 14 Satz 1 des Gesetzes Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den §§ 2 bis 4 und 8 bis 13 dieser ...
§ 5 EichKostV Anwendungsbereich
... nach § 14 Satz 1 des Eichgesetzes Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den §§ 6 bis 13 dieser ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung der Eichkostenverordnung
V. v. 31.07.2013 BGBl. I S. 2835
Artikel 1 7. EichKostVÄndV Änderung der Eichkostenverordnung
... (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „77 ...
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