Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2011 aufgehoben
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§ 2 - Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (15. SchwHGBeihV k.a.Abk.)

V. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 1064 (Nr. 40); aufgehoben durch § 2 V. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1108
Geltung ab 01.07.2010; FNA: 404-26-15 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Juli 2010 14. SchwHGBeihV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2956) außer Kraft.



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