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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
§ 2b - Altsparergesetz (ASpG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 01.04.1959 BGBl. I S. 169; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 621-4 Lastenausgleich
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 621-4 Lastenausgleich
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§ 2b Reichsmarkansprüche gegen die öffentliche Hand
§ 2b wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Sparanlagen werden gleichgestellt
- 1.
- die in § 30 Nr. 1 bis 3 und 5 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) aufgeführten Kapitalansprüche gegen das Deutsche Reich einschließlich der Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Reichspost sowie das ehemalige Land Preußen,
- 2.
- Schuldverschreibungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Schuldbuchforderungen.
(2) Der Umstellung eines Anspruchs nach den Vorschriften zur Neuordnung des Geldwesens im Sinne dieses Gesetzes wird die Ablösung nach den Vorschriften im Dritten Teil des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes gleichgestellt. Ist ein ablösbarer Kapitalanspruch im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 zwischen dem Zeitpunkt der Einführung der Deutschen Mark und dem 1. Januar 1958 veräußert worden, wird vermutet, daß er abgelöst worden ist.
Zitierungen von § 2b Altsparergesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2b ASpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ASpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 ASpG Entschädigungsanspruch
... Rechtsanspruch auf Entschädigung gegen den Ausgleichsfonds, in den Fällen des § 2b Abs. 1 Nr. 1 gegen den im Sinne des § 35 Abs. 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes zur ...
§ 6 ASpG Verfügungsbeschränkungen
... oder zu treuen Händen übertragen worden sind, werden bei Anwendung der §§ 2 bis 5 dem Veräußerer oder Treugeber ...
§ 10a ASpG Sondervorschriften für Reichsmarkansprüche gegen die öffentliche Hand
... Beruht der Entschädigungsanspruch auf einer Sparanlage nach § 2b Abs. 1 Nr. 1, gilt § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie Abs. 3 ... daß sie mit dem Gegenwert einer fällig gewordenen Sparanlage im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 1 begründet worden ist, die dem Berechtigten bereits am 1. Januar 1940 zugestanden ... bereits am 1. Januar 1940 zugestanden hat. (2) Auf Sparanlagen im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 2 findet § 9 entsprechende ...
§ 13 ASpG Umwandlung einer Sparanlage in eine andere Sparanlage
... im Zeitpunkt der Einführung der Deutschen Mark bestehende Sparanlage (§§ 2, 2a, 2b ) anerkannt wird, die dadurch begründet worden ist, daß eine bei Beginn des 1. Januar ...
§ 14 ASpG Bearbeitung des Entschädigungsanspruchs
... 3. bei Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie des § 2b Abs. 1 Nr. 2 dasjenige Kreditinstitut, welches als Anmeldestelle im ... 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 das Schuldnerinstitut, bei Spareinlagen im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 1 diejenige Stelle, bei der die abzulösenden Ansprüche nach § 42 Abs. 1 ...
§ 18 ASpG Entschädigungsgutschrift
... erteilt hat. In den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie des § 2b Abs. 1 Nr. 2 richtet sich der Anspruch gegen den Schuldner der Altsparanlage; durch ... bestimmt, sofern der Schuldner kein Institut ist. In den Fällen des § 2b Abs. 1 Nr. 1 richtet sich der Anspruch aus der Entschädigungsgutschrift gegen den im Sinne ... Fälligkeit der Altsparanlage verlangen. (6) Bei Sparanlagen im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 1 werden von dem zur Ablösung Verpflichteten (Absatz 1 Satz 4) die Ansprüche ...
§ 19 ASpG Deckungsforderungen, Schadenersatzpflicht der Institute
... sind, entstehen in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, der §§ 2a und 2b Abs. 1 Nr. 2 in Höhe ihrer Verbindlichkeiten aus Entschädigungsgutschriften mit deren ... vom 1. Januar 1953 an mit 4 vom Hundert und vom 1. Januar 1954 an, in den Fällen des § 2b Abs. 1 Nr. 2 vom 1. Januar 1959 an mit 4,5 vom Hundert verzinst. Zinseszinsen werden nicht ... Zinseszinsen werden nicht geschuldet. (2) Bei Sparanlagen im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 2 stellt der jeweilige Schuldner dem Ausgleichsfonds zur Verzinsung und Tilgung der ... Bescheid auf Grund eines Entschädigungsanspruchs aus einer Sparanlage im Sinne des § 2b Abs. 1 Nr. 1 erteilt, hat es gegenüber dem zur Ablösung Verpflichteten insoweit ...
§ 24 ASpG Rückerstattungsfälle
... die Stelle der Rückerstattung einer Sparanlage (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6, §§ 2a, 2b ), die dem Rückerstattungsberechtigten oder seinem Rechtsvorgänger im Sinne des § 3 ...
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