Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
§ 27a Berechnung der Entschädigung und der Verwaltungskosten nach dem 31. Dezember 2001
Für die Berechnung der Entschädigung und der Verwaltungskosten gilt nach dem 31. Dezember 2001 die Deutsche Mark als Berechnungsgröße fort. Das Ergebnis ist mit dem Divisor 1,95583 in Euro anzusetzen.
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