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Zitierungen von § 23 Altsparergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ASpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ASpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 ASpG Gebühren und Kosten
... Kosten des Verfahrens dürfen dem Entschädigungsberechtigten, soweit nicht in § 23 etwas anderes bestimmt ist, nicht auferlegt werden. Die Kosten einer Vertretung trägt der ...
§ 27 ASpG Sondervorschriften für Berlin (West) und für den Nachweis von Spareinlagen zum 1. Januar 1940
... Berlin (West) die Vorschriften des § 7 Abs. 2, des Dritten Abschnittes und des § 23 Abs. 2 durch Rechtsverordnung entsprechend geändert oder ergänzt werden. Der Antrag auf ...